Die Gefährdungsbeurteilung zur physischen Belastung dient der Prävention von gesundheitlichen Risiken und dem Schutz der Gesundheit. Körperliche Belastungen sind zwar ein natürlicher Teil des Lebens und tragen zur Gesundheit bei, aber wenn diese Belastungen dauerhaft zu hoch sind, kann das vor allem das Muskel-Skelett-System stark beanspruchen. In Deutschland führen Muskel- und Skeletterkrankungen zu fast jedem vierten Krankheitsausfall und zählen häufig zu den Gründen für Frühverrentungen. Auch das Herz-Kreislauf-System kann durch übermäßige Belastungen in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher ist es entscheidend, dass Arbeitgeber die physischen Anforderungen am Arbeitsplatz genau analysieren und bewerten.
Das Hauptziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Überlastungen zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig zu sichern. Eine gut gestaltete Arbeitsumgebung kann nicht nur Krankheitsausfälle reduzieren, sondern auch die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten unterstützen. Indem man die Arbeitsbedingungen gezielt anpasst, lassen sich gesundheitliche Risiken minimieren und ein sicheres, gesundes Arbeitsumfeld schaffen. Auf dieser Wissensseite behandeln wir daher die wichtigsten Aspekte der Gefährdungsbeurteilung sowie praktische Maßnahmen zur Verbesserung der physischen Belastung am Arbeitsplatz.
Was ist eigentlich eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein Verfahren, das dazu dient, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und zu bewerten. Sie hilft dabei, Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu identifizieren und Maßnahmen zu entwickeln, um diese Risiken zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Dabei sind alle relevanten Aspekte des Arbeitsumfelds zu betrachten, einschließlich der Arbeitsbedingungen, der verwendeten Materialien und der Abläufe. Im Rahmen dieser Beurteilung werden sowohl physische als auch psychische Belastungen in den Blick genommen, sodass Probleme wie ergonomische Mängel, Lärm oder der Umgang mit chemischen Stoffen frühzeitig erkannt werden können. Ziel ist es, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem die Beschäftigten bestmöglich geschützt sind. Letztendlich ist die Gefährdungsbeurteilung ein wichtiger Schritt, um das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu fördern und langfristige gesundheitliche Schäden zu verhindern.
Und welche Ziele verfolgt die Gefährdungsbeurteilung für physische Belastungen?
Eine Gefährdungsbeurteilung für physische Belastungen hat verschiedene Ziele, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu verbessern. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Gefahren erkennen: Das Verfahren hilft dabei, physische Belastungen zu identifizieren, die im Arbeitsalltag auftreten können. Dazu zählen Tätigkeiten wie Heben, Tragen oder das stundenlange Sitzen.
- Risiken bewerten: Nach der Identifikation von Gefahren werden die möglichen Risiken hinsichtlich ihrer Schwere und Wahrscheinlichkeit bewertet. Dies ermöglicht es, den Handlungsbedarf besser einzuschätzen.
- Schutzmaßnahmen entwickeln: Auf Grundlage der Risikoanalyse werden geeignete Maßnahmen festgelegt, um die erkannten Risiken zu minimieren oder idealerweise ganz zu beseitigen. Dies können ergonomische Anpassungen, spezielle Schulungen oder technische Hilfsmittel sein.
- Erkrankungen vorbeugen: Die Beurteilung zielt darauf ab, berufsbedingte Erkrankungen wie Rücken- oder Gelenkbeschwerden zu verhindern, die durch unsachgemäße Handhabung von Lasten oder falsche Haltungen entstehen können.
- Sicheren Arbeitsplatz schaffen: Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld ist anzustreben, in dem Mitarbeitende ohne Angst vor gesundheitlichen Schäden arbeiten können.
- Arbeitszufriedenheit steigern: Bessere Arbeitsbedingungen führen oft zu einer höheren Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden, was sich positiv auf die Teamdynamik und das Betriebsklima auswirkt.
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Beispiele für Gefährdungsquellen bei physischer Belastung
Gesundheitsgefährdungen durch physische Belastungen hängen hauptsächlich von einer biomechanischen Überforderung des Muskel-Skelett-Systems ab. Kurzfristig hohe Belastungen können zwar zu vorübergehenden Beschwerden führen, die durch Entlastung und Erholung schnell wieder verschwinden, doch dauerhaft hohe Belastungen können ernsthafte, bleibende Gesundheitsschäden verursachen. Dabei ist auch die individuelle Konstitution der Mitarbeitenden wichtig. Denn der Körper ist anpassungsfähig, insbesondere die Muskulatur, die sich relativ schnell an neue Anforderungen anpasst. Es gibt bestimmte Tätigkeiten, bei denen Gesundheitsgefährdungen besonders häufig auftreten. Diese sollten in der Gefährdungsbeurteilung für physische Belastung festgehalten werden:
- Manuelle Lastenhandhabung: Dazu gehören Tätigkeiten, bei denen Lasten wie Gegenstände, Personen oder Tiere (ab etwa 3 kg) gehoben, getragen oder geschoben werden. Dies umfasst auch das Arbeiten mit Hilfsmitteln wie Schubkarren, Sackkarren oder Rollstühlen. Wenn Lasten ohne Hilfsmittel bewegt werden, sprechen wir von Tätigkeiten, die hohe Ganzkörperkräfte erfordern.
- Wiederholte manuelle Arbeitsprozesse: Hierbei handelt es sich um Arbeiten, die durch immer gleiche Abläufe geprägt sind und in der Regel stationär im Sitzen oder Stehen durchgeführt werden. Beispiele sind Montieren am Fließband, Kassieren, händisches Sortieren oder Tätigkeiten wie Nähen und Musizieren, bei denen Arme und Hände als Werkzeuge genutzt werden.
- Tätigkeiten mit erhöhten Ganzkörperkräften oder langandauernder Körperfortbewegung: Dazu zählen Arbeiten, bei denen schwere Arbeitsmittel wie Schaufeln oder Drucklufthämmer eingesetzt werden, ebenso wie das Einbauen von Fenstern oder das Steigen von Leitern. Langandauerndes Gehen oder Radfahren mit Lasten, wie bei Fahrradkurieren oder Postzustellungen, gehört ebenfalls dazu. Auch das Besteigen von Kranen oder Windenergieanlagen sowie das Bewegen von Menschen im Pflegebereich fällt in diese Kategorie.
- Erzwungene Körperhaltungen: Diese Tätigkeiten zwingen Beschäftigte dazu, über längere Zeit bestimmte Haltungen einzunehmen, etwa beim Knien beim Fliesenlegen oder Arbeiten über Schulterhöhe. Auch dauerhaftes Stehen ohne Bewegungsmöglichkeiten, wie im Einzelhandel, zählt dazu. Im Gegensatz dazu ist das Sitzen auf einem Bürostuhl, wo die Haltung variieren kann, nicht als erzwungene Körperhaltung zu werten.
Und welche gesundheitlichen Folgen können hierdurch entstehen?
Obwohl biomechanische Belastungen messbar sind, ist das nicht so einfach, wenn es um die tatsächliche Beanspruchung der Beschäftigten geht. Jeder reagiert unterschiedlich auf diese Belastungen, und die Schwelle, bei der gesundheitliche Schäden auftreten, variiert von Person zu Person. Arbeitsschutz verfolgt ein Risikokonzept, das besagt, dass mit zunehmender Belastung die Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Probleme steigt:
- Manuelle Lastenhandhabung: Bei Tätigkeiten, die manuelle Lastenhandhabung beinhalten, ist vor allem der untere Rücken betroffen, da er zusätzlich das Gewicht des Oberkörpers stützen muss. Auch der Oberkörper sowie Hüft- und Kniegelenke sind stark belastet. Eine dauerhafte Überlastung kann zu ernsthaften Veränderungen wie Bandscheibenschäden oder Arthrose führen. Wenn sich die Muskulatur nicht ausreichend von diesen hohen Belastungen erholen kann, steigt zudem das Risiko für Stürze oder Stolperunfälle.
- Repetitive Tätigkeiten: Bei repetitiven Arbeiten werden insbesondere die Hand-, Ellbogen- und Schultergelenke belastet. Wenn die Hände als Werkzeuge genutzt werden, können Muskeln und Sehnen überbeansprucht werden, was zu ernsthaften Schäden am Handskelett führen kann. Hier sind Erkrankungen wie Sehnenentzündungen oder Karpaltunnelsyndrom häufig.
- Tätigkeiten mit erhöhten Ganzkörperkräften: Diese Aufgaben belasten den gesamten Körper stark, was eine gute körperliche Fitness voraussetzt. Vor allem das Herz-Kreislaufsystem sowie die Beine, Hüft- und Kniegelenke und der untere Rücken sind betroffen. Es kann auch zu akuten Verletzungen wie Muskelzerrungen kommen, wenn die Belastungen zu hoch sind.
- Tätigkeiten mit Zwangshaltungen: Die gesundheitlichen Folgen dieser Tätigkeiten hängen stark von der Art der Körperhaltung ab. Arbeiten über Schulterhöhe belasten vor allem die Schultern und den Nacken, was langfristig zu Arthrose führen kann. Langfristiges Arbeiten im Knien oder Hocken kann ebenfalls Gelenkerkrankungen der Knie verursachen. Darüber hinaus führt eine gebeugte Körperhaltung zu Belastungen des unteren Rückens, der Hüfte und der Oberschenkel, mit ähnlichen gesundheitlichen Risiken wie bei der manuellen Lastenhandhabung.
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Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für physische Belastungen
Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.2 konkretisiert die Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit erheblichen körperlichen Belastungen, die gesundheitliche Risiken für das Muskel-Skelett-System darstellen. Um festzustellen, ob eine „wesentlich erhöhte körperliche Belastung“ vorliegt, wird ein Risikokonzept für eine Gefährdungsbeurteilung für physische Belastung mit vier Risikobereichen verwendet:
- Risikobereich 1: Geringe Belastungshöhe, keine Überbeanspruchung zu erwarten.
- Risikobereich 2: Mäßig erhöhte Belastung, seltene Überbeanspruchung. Maßnahmen sind nur in Einzelfällen erforderlich, z.B. bei Jugendlichen oder Schwangeren.
- Risikobereich 3: Wesentlich erhöhte Belastung, mögliche reversible Beschwerden. Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung und Prävention sind erforderlich.
- Risikobereich 4: Hohe Belastung, mögliche Funktions- und Strukturschäden. Hier sind dringende Maßnahmen nötig.
Diese Risikobereiche sind Teil der Empfehlungen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsprogramm „Muskel-Skelett-Erkrankungen“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Zunächst erfolgt ein „Basis-Check“, um festzustellen, ob relevante Belastungen auftreten. Bei positivem Ergebnis wird ein „Einstiegsscreening“ durchgeführt, um die Belastungseinstufung vorzunehmen. Vorlagen hierfür sind auf der BAuA-Website verfügbar. Zeigen sich wesentliche oder hohe Belastungen, ist eine vertiefte Analyse nötig. Diese wird auch erforderlich, wenn Anzeichen körperlicher Überbeanspruchung vorliegen. Besonders schutzbedürftige Gruppen, wie Jugendliche oder Schwangere, sind dabei zu berücksichtigen.
Eine vertiefte Betrachtung kann entfallen, wenn offensichtliche Probleme leicht behoben werden können. In solchen Fällen ist die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Die vertiefte Analyse kann durch die von der BAuA entwickelte Leitmerkmalmethode erfolgen, die eine Einordnung in verschiedene Risikobereiche ermöglicht und sich auf wesentliche Belastungsarten wie manuelles Heben, Ziehen, Schieben sowie Körperzwangshaltungen bezieht. Zum Beispiel bei manuellem Heben sind folgende Leitmerkmale zu betrachten:
- Häufigkeit der Hebe- und Tragevorgänge
- Gewicht der Last
- Bedingungen bei der Lastaufnahme
- Körperhaltung
- Ausführungsbedingungen
- Arbeitsorganisation
Die gesammelten Daten werden punktuell bewertet und führen zu einer Einstufung in einen Risikobereich, die den Handlungsbedarf definiert. Detailinformationen zur Anwendung der Leitmerkmalmethode sind in den BAuA-Leitfäden zu finden. Das Tool „LMM-Multi-E“ ermöglicht zudem die Aggregation der Bewertungen mehrerer Teiltätigkeiten an einem Arbeitstag.
Gefährdungsbeurteilung für physische Belastung - Schutzmaßnahmen
Bei physischen Belastungen spielt das STOP-Prinzip eine entscheidende Rolle. Dieses Prinzip legt eine klare Reihenfolge fest, um Risiken zu minimieren: Zuerst sollte man versuchen, gefährdende Arbeitsverfahren durch sichere Alternativen zu ersetzen, also die Substitution. Danach folgen technische Maßnahmen, wie der Einsatz von Hebehilfen, um die körperliche Belastung zu reduzieren. Auf diese technischen Lösungen können organisatorische Maßnahmen aufbauen, wie zum Beispiel eine belastungsorientierte Job-Rotation, um die Arbeitslast gleichmäßig zu verteilen. Schließlich stehen personenbezogene Maßnahmen, etwa die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung wie Knieschutz, auf der Liste der zu ergreifenden Schritte.
Wichtig ist, dass auch das Verhalten der Mitarbeitenden eine große Rolle spielt. Das richtige Heben und Tragen von Lasten kann entscheidend dafür sein, Verletzungen zu vermeiden. Neben den klassischen Arbeitsschutzmaßnahmen kann es hilfreich sein, Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten. Solche Angebote, wie Ausgleichsübungen oder Bewegungsförderung, helfen nicht nur, die Muskulatur zu stärken, sondern tragen auch dazu bei, dass Sehnen, Bänder und Knochen besser belastbar sind. Dies bedeutet, dass höhere Belastungen die Gesundheit weniger gefährden. Sobald die körperliche Belastung jedoch in den Risikobereich 3 steigt, ist es laut der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) notwendig, den Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Diese Vorsorge soll sie über mögliche Gesundheitsrisiken aufklären und beraten. Die aktuellen Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für das Muskel-Skelett-System sind in den 2022 veröffentlichten „DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ zu finden, die die vorherigen „DGUV-Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ ersetzt haben.
Tätigkeiten mit manueller Lastenhandhabung
Bei wesentlich erhöhter oder hoher körperlicher Belastung durch Heben, Halten, Tragen oder Umsetzen von Lasten ist zunächst zu versuchen, unnötige Lasthandhabungen zu vermeiden. Dies lässt sich durch eine Optimierung der Logistik und die Reduzierung von Zwischenlagern erreichen. Auch das Gewicht der Verpackungen und Lagereinheiten ist möglichst gering zu halten. Ein wichtiger Schritt ist der Einsatz geeigneter Hilfsmittel wie Transportwagen oder Hubwagen, die die Lastenhandhabung erleichtern. Zudem ist die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes zu beachten; idealerweise liegt die Höhe zum Anheben und Absetzen von Lasten zwischen 70 und 110 cm. Der Bewegungsraum muss ausreichend sein, um ein Anheben mit geradem Rücken zu ermöglichen.
Zusätzlich sind organisatorische Maßnahmen wie angemessene Arbeitstempi, der Wechsel zwischen belastenden und entlastenden Tätigkeiten sowie ausreichende Erholungszeiten wichtig und in der in der Gefährdungsbeurteilung für physische Belastung festzuhalten. In Schulungen sollten die korrekte Nutzung von Hilfsmitteln und gesunde Arbeitseinteilungen vermittelt werden. Bei unvermeidbaren hohen körperlichen Belastungen ist eine intensive Schulung zu personenbezogenen Maßnahmen zur Entlastung unerlässlich. Dazu gehört das Training des rückenschonenden Hebens und Tragens schwerer Lasten:
- Anheben der Last aus der Hocke (aber nur so tief wie nötig) und mit geradem Rücken,
- Tragen mit geradem Rücken und dicht am Körper (Reduktion des Hebelarms), einseitiges Tragen möglichst vermeiden
- Absetzen der Last mit geradem Rücken,
- Vermeiden von Verdrehungen und ruckartigen Bewegungen,
- besser mehrmals gehen und kleinere Mengen transportieren, wenn möglich.
Ggf. müssen auch spezielle Hebe- und Tragetechniken z.B. für lange Gegenstände (Balken, Rohre, …) oder große Platten unterwiesen werden. Idealerweise werden in der Unterweisung auch Ausgleichs- und Entspannungsübungen gezeigt und geübt. (Um andere Gefährdungen zu vermeiden, sollten Mitarbeitende darauf achten, dass die zu bewegenden Einheiten keine scharfen Kanten oder andere Gefahren aufweisen. Gegebenenfalls sind Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe zu tragen.)
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Ziehen und Schieben von Lasten
Bei der Handhabung von Lasten ist es wichtig, unnötige Lasthandhabungen zu vermeiden. Dies lässt sich durch eine Optimierung der Logistik und die Reduzierung von Zwischenlagern erreichen, während gleichzeitig das Gewicht von Verpackungen, Versand- und Lagereinheiten minimiert werden sollte. Die Transportwege sollten stets frei, eben, fest und sauber sein und gut ausgeleuchtet, um den Transport so sicher und effizient wie möglich zu gestalten. Auch die Auswahl der Transportmittel spielt eine wesentliche Rolle. Diese sollten hinsichtlich Größe, Maximalgewicht, Koppstabilität und Bremsfähigkeit optimal zur jeweiligen Transportaufgabe passen. Ergonomische Aspekte sind ebenfalls entscheidend, weshalb die Griffgestaltung und Griffhöhe so gestaltet sein sollten, dass sie eine einfache und gesunde Handhabung ermöglichen.
Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören ein angemessenes Arbeitstempo sowie ein regelmäßiger Wechsel zwischen belastenden und entlastenden Tätigkeiten. Auch ausreichende Erholungszeiten, wie Pausen nach besonders belastenden Phasen, sind wichtig. In den Schulungen für die Mitarbeitenden ist nicht nur die Auswahl der passenden Transportmittel zu thematisieren, sondern auch deren richtige Beladung. Es ist sinnvoll, schwere Lasten immer unten zu platzieren, eine symmetrische Lastverteilung anzustreben und sicherzustellen, dass die Lasten gegen Herabfallen gesichert sind. Darüber hinaus sind rückengerechte Schieb- und Ziehtechniken von großer Bedeutung:
- Schieben ist in der Regel die bessere Wahl, da hierbei der Oberkörper weniger verdreht wird als beim Ziehen.
- Der Oberkörper ist stets gerade und aufrecht zu halten, um die Wirbelsäule nicht zu belasten.
- Transporthilfen sollten, wenn möglich, mit beiden Armen auf Brusthöhe gefasst werden.
- Die Arme sind nicht zu überstrecken, um unnötige Anstrengung zu vermeiden.
- Lasten sind langsam zu beschleunigen und abzubremsen, um plötzliche Belastungen zu vermeiden.
- Die Bewegungsrichtung kann am besten durch die Drehung des gesamten Körpers angepasst werden.
Körperfortbewegung
Zur Reduzierung der Belastung durch langandauernde und/oder (z.B. durch mitgeführte Lasten) erschwerte Körperfortbewegung bietet sich (Substitution bzw. technische Maßnahme) die Bereitstellung mechanisierter Hilfsmittel (z.B. E-Bikes für die Postzustellung oder Kurierdienste) und ggf. die Minimierung mitgeführter Lasten an. Ist dieses nicht möglich, muss ggf. in individuell angepasstes körperliches Training in Betracht gezogen werden. Die Unterweisung der Beschäftigten sollte insbesondere die richtige Körperhaltung bei der jeweiligen Fortbewegungsart, Strategien zur Verringerung der Kraftanstrengung, sichere Nutzung von Hilfsmitteln und sinnvolle Arbeits-/Pauseneinteilung vermitteln. Manche Arten der Körperfortbewegung wie Klettern und Steigen sind in der Regel eng mit anderen Gefährdungen (Absturzgefährdungen, …) verbunden, die bei den Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung für physische Belastung ebenfalls zu berücksichtigen sind.
Tätigkeiten mit Zwangshaltung
Die Gesundheitsrisiken, die bei Tätigkeiten mit Zwangshaltungen entstehen können, hängen stark von der eingenommenen Körperhaltung ab. Daher sollten die Schutzmaßnahmen immer an die jeweilige Situation angepasst werden. Grundsätzlich ist es ratsam, Zwangshaltungen zu vermeiden, wann immer das möglich ist. Zum Beispiel lassen sich solche Haltungen durch den Einsatz von Hubtischen, höhenverstellbaren Arbeitsplätzen oder speziellen Werkzeugen mit Teleskopstiel vermeiden, um die Arbeitshöhe entsprechend anzupassen. Falls sich Zwangshaltungen nicht vermeiden lassen, ist es wichtig, regelmäßige Haltungswechsel einzuplanen. Das bedeutet, dass Mitarbeitende, die häufig knien, hocken oder in einer erzwungenen Sitzhaltung arbeiten, zwischendurch aufstehen sollten, um sich zu entspannen und die Muskulatur zu entlasten.
Für Arbeiten im Knien oder Hocken können spezielle Arbeitshocker nützlich sein, die den Oberkörper stützen und so die statische Belastung reduzieren. Außerdem sollten Mitarbeitende ermutigt werden, gezielte Übungen für die Muskulatur der unteren Extremitäten zu machen. Bei Arbeiten, die Überkopfarbeit erfordern, können Führungswagen helfen, die Belastungen durch Zwangshaltungen zu minimieren. Zudem ist es empfehlenswert, die Muskulatur im Nacken, Rumpf und den oberen Extremitäten regelmäßig zu trainieren. Auch bei erzwungener Sitzhaltung ist es sinnvoll, das Training der Nacken- und Rumpfmuskulatur zu fördern. Bei längeren Stehphasen, in denen wenig Bewegung möglich ist, können Stehhilfen oder spezielle Bodenbeläge für Steharbeitsplätze eine gute Lösung sein. Zudem sind Mitarbeiter dazu zu ermutigen, ihre Rumpf- und Beinmuskulatur durch gezielte Übungen zu stärken, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Bewegungsarme Tätigkeiten
Bewegungsmangel ist ein ernsthaftes Problem, das zu Einschränkungen im Bewegungsapparat und negativen Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System führen kann. Besonders häufig sind Tätigkeiten betroffen, die sich in einem sitzenden oder wenig aktiven Umfeld abspielen, wie zum Beispiel Bürotätigkeiten, Computerarbeit, das Bedienen und Überwachen von Maschinen oder langes Stehen am OP-Tisch im Gesundheitswesen. Selbst wenn diese Arbeiten keine Zwangshaltungen erfordern, ist Bewegungsmangel ein weit verbreitetes Phänomen. Arbeitgeber können jedoch in der Gefährdungsbeurteilung für physische Belastung aktiv dagegensteuern und verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Bewegungsaktivität ihrer Mitarbeitenden zu fördern:
- Schaffung bewegungsfördernder Arbeitsplätze in Büros,
- Förderung aktiver Bewegung durch die Arbeitsplatzgestaltung (kein Kopierer, keine Kaffeemaschine am Arbeitsplatz, …),
- Unterweisung zu aktiver Bewegung
- Einladung eines Physiotherapeuten, um Ausgleichsübungen zu trainieren.
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