Serie Gefährdungsbeurteilung - Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für systematischen Arbeitsschutz: Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation.

product-image nr. 0+1 T001550
58,50 €

zzgl. MwSt.

  • T001550
  • Ihr kostenloser Update-Service:

    Bei Revisionsänderungen binnen 1 Jahres nach Kauf dieses Vorlagenpakets wird Ihnen das Paket inklusive aktueller Normrevision kostenfrei nachgesendet!



  • Arbeitgeber müssen die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen – dazu müssen sie die Arbeit so gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung so gering wie möglich gehalten wird. Dazu müssen die Gefährdungen aber erst einmal bekannt sein und die Ermittlung muss durch eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung erfolgen. In einer Serie, bestehend aus acht Teilen, geben wir Hinweise und Tipps zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
    - Teil 1: Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für systematischen Arbeitsschutz: Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation
    - Teil 2: Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für systematischen Arbeitsschutz: Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
    - Teil 3: Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für systematischen Arbeitsschutz: Beurteilung psychischer Belastung (I und II)
    - Teil 4: Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für systematischen Arbeitsschutz: Gefahrstoffe (I und II)
    - Teil 5: Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für systematischen Arbeitsschutz: Mechanische Gefährdungen bei Arbeitsmitteln (I und II)
    - Teil 6: Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für systematischen Arbeitsschutz - Thema Brand- und Explosionsgefährdungen (I, II und III)
    - Teil 7: Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für den Arbeitsschutz – Elektrische Gefährdungen
    - Teil 8: Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für den Arbeitsschutz – Gefährliche Arbeiten
    - Teil 9: Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für den Arbeitsschutz – Arbeitsstätten und Arbeitsumgebung
    - Teil 10: Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für den Arbeitsschutz – Manuelle Arbeiten und sonstige Gefährdungen

    Inhalt Teil 1: Arbeitgeber müssen die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen – dazu müssen sie die Arbeit so gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung so gering wie möglich gehalten wird. Dazu müssen die Gefährdungen aber erst einmal bekannt sein und die Ermittlung muss durch eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung erfolgen. In einer mehrteiligen Serie geben wir Hinweise und Tipps zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

    Inhalt Teil 2: Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter und anderer Personen zu erfassen und unter Berücksichtigung der bereits umgesetzten Schutzmaßnahmen zu beurteilen. Ergibt die Beurteilung ein nicht akzeptables Risiko für Unfälle oder Erkrankungen, müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt sowie ihre Wirksamkeit geprüft werden. Im Folgenden wird eine bewährte Vorgehensweise für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vorgestellt.

    Inhalt Teil 3: Unsere Arbeitswelt ist einem ständigen Wandel unterworfen: In den letzten Jahrzehnten sind körperliche Belastungen zurückgegangen, Arbeitspensum und Aufgabenvielfalt haben aber zugenommen. Damit sind Zeit- und Leistungsdruck bei der Arbeit gestiegen, gleichzeitig nahmen Handlungsspielraum und soziale Unterstützung durch Kollegen und Vorgesetzte ab. Gestiegen ist auch die Unsicherheit durch immer schnellere Veränderungen und die ständige Erreichbarkeit durch neue technische Medien. In der Folge haben psychische Erkrankungen an Bedeutung gewonnen: Sie verursachen bereits mehr als 11 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage und sind die häufigste Ursache für Frühverrentungen. Das muss auch Folgen für den betrieblichen Arbeitsschutz haben – psychische Belastung darf bei der Gefährdungsbeurteilung nicht weggelassen werden, gegebenenfalls sind geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

    Inhalt Teil 4: In § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist festgelegt, dass bei der Gefährdungsbeurteilung auch festzustellen ist, ob Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, ist die Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter (unter Berücksichtigung der Wirksamkeit bestehender betrieblicher Schutzmaßnahmen) zu beurteilen. Wird dabei Handlungsbedarf festgestellt, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen und ein Verfahren zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit festzulegen. Die Vorgehensweise zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wird in technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisiert.

    Inhalt Teil 5: Die Mechanik ist der Zweig der Physik, der sich mit der Bewegung von Körpern und den dabei wirkenden Kräften beschäftigt. Mechanische Gefährdungen entstehen durch Relativbewegungen von festen Gegenständen und Personen, bei denen es zu einem Kontakt/einer Kollision kommt, der/die zu einer Verletzung führen kann. Mechanische Gefährdungen gehören zu den häufigsten in der Arbeitswelt und haben daher auch einen großen Anteil am Unfallgeschehen – umso wichtiger ist es, sie in der Gefährdungsbeurteilung zu erkennen und zu überprüfen, ob die Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen ausreichend sind oder ob zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeführt und umgesetzt werden müssen.

    Inhalt Teil 6: Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu etwa 3.500 meldepflichtigen Arbeitsunfällen, deren Ursache Brände oder Explosionen sind. Rund 150 davon sind Großereignisse, bei denen der durchschnittliche Schaden mehrere Millionen Euro beträgt – und viel zu oft eben auch Verletzte oder gar Tote zu beklagen sind. Brand- und Explosionsgefährdungen gehören daher zu den Gefährdungsfaktoren, die in jeder Gefährdungsbeurteilung zu betrachten sind. Ausdrücklich erwähnt ist die Beurteilung von Brand- und Explosionsgefährdungen in § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), aber die Gefährdungen gehen nicht nur von Gefahrstoffen aus. Was bei der Beurteilung zu beachten ist, wollen wir in diesem E-Book betrachten.

    Inhalt Teil 7: Elektrischer Strom ist eine allgegenwärtige Energieform und seine Bedeutung dürfte im Zuge der Automatisierung und Informatisierung sowie dem erhofften Aufschwung der Elektromobilität noch zunehmen. Aber der Umgang mit Strom ist auch mit – im schlimmsten Fall tödlichen – Gefahren verbunden. Elektrische Gefährdungen müssen daher in jeder Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

    Inhalt Teil 8: Obwohl Arbeiten grundsätzlich so zu gestalten sind, dass eine Gefährdung für das Leben oder die Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird (vgl. § 4 Arbeitsschutzgesetz [ArbSchG]), gibt es Arbeiten, bei denen dennoch eine erhöhte Gefährdung aufgrund des Arbeitsverfahrens, der Art der Tätigkeit, der verwendeten Stoffe oder aufgrund der Arbeitsumgebung nicht zu vermeiden ist, da keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Bei solchen Arbeiten sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen, deren Ermittlung und Umsetzung wir in diesem E-Book betrachten wollen.

    Inhalt Teil 9: Auch von der Arbeitsstätte und der Arbeitsumgebung können Gefahren für Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern ausgehen, sie sind daher ebenfalls in der Gefährdungsbeurteilung zu untersuchen. Gefährdungen können sowohl von der Gestaltung der Arbeitsstätte (unsichere Verkehrswege, unzureichende Flucht- und Rettungswege, unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung), den Arbeitsräumen (unzureichende Bewegungsflächen, problematische Anordnung der Arbeitsplätze), den Arbeitsplätzen (unzureichende Beleuchtung, unzuträgliche Temperaturen) oder den Umgebungsbedingungen (Lärm, unzuträgliches Klima) ausgehen.

    Inhalt Teil 10: Körperliche Belastung ist zum Erhalt der Gesundheit zwingend notwendig; physische Fehlbeanspruchung kann jedoch zu Erkrankungen führen: Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachen mehr als jeden vierten Arbeitsunfähigkeits-Tag und sind die zweithäufigste Ursache für Frühverrentungen. Die wichtigsten physischen Fehlbeanspruchungen sind langandauernde Überlastung, Unterforderung und einseitige Belastung. Um Gefahren zu erkennen, müssen in der Gefährdungsbeurteilung Belastungsform, Dauer, Abfolge und Häufigkeit der Belastung untersucht und mögliche Abweichungen von der individuellen Belastbarkeit ermittelt werden.

    Test qwe0r9juqweüirj

    Ihr kostenloser Update-Service:

    Bei Revisionsänderungen binnen 1 Jahres nach Kauf dieses Vorlagenpakets wird Ihnen das Paket inklusive aktueller Normrevision kostenfrei nachgesendet!

    Unser Service für Sie:

    • Aufeinander abgestimmte Vorlagen,
      Checklisten und Formblätter
    • Direkt einsetzbar im Unternehmen
    • Arbeiten mit offenen Dateiformaten
    • Jederzeit individuell anpassbar
    Linkvorschau