SERIE - Was Unternehmen beachten müssen, die gefährliche Güter versenden, verpacken,verladen, transportieren oder entladen.

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  • Stoffe oder Gegenstände, von denen in Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen, gelten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) als gefährliche Güter (Gefahrgut). Die als Gefahrgut angesehenen Stoffe oder Gegenstände überschneiden sich, sind aber nicht identisch mit den im betrieblichen Arbeits- und Umweltschutz bekannten Gefahrstoffen - schon die nur im Gefahrgutrecht ebenfalls betrachteten Gegenstände zeigen Unterschiede im Anwendungsbereich. Beim Versand oder Empfang von Gefahrstoffen muss daher geprüft werden, ob dieser auch ein Gefahrgut darstellt - aber auch bei potenziell gefährlichen anderen Stoffen oder Gegenständen. Wie Gefahrgut identifiziert werden kann und welche Pflichten der Absender von Gefahrgut zu beachten hat, lesen Sie im Folgenden. HINWEIS: Dies ist nur ein kurzer Anriss aus dem realen E-Book, welches Sie direkt nach dem Download lesen können.
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