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Mit unseren Schulungsunterlagen zum Thema \"Verantwortung im Arbeitsschutz\" führen Sie ohne großen Vorbereitungsaufwand Ihre eigene interne Führungskräfteschulung durch und können Ihre Führungskräfte für deren Verantwortung im Arbeitsschutz sensibilisieren. Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind im 2. Abschnitt die Arbeitgeberpflichten zu finden. In der Praxis ist der Arbeitgeber zumeist eine juristische Person (z.B. eine GmbH oder eine AG). Da eine juristische Person nicht selber handeln kann, sind in § 13 ArbSchG die verantwortlichen Personen genauer festgelegt. Unter anderem führt das ArbScG hier auch Personen auf, die im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse mit der Führung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind. Das umfasst potenziell alle Führungskräfte – entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern die Funktion und die damit einhergehenden Verantwortlichkeiten. Aufgrund verschiedener, in dieser Schulung dargestellter Rechtsvorschriften sind Führungskräfte in Unternehmen, zumindest solche mit Personalverantwortung, im Rahmen ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz verantwortlich. Nach § 81 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss der Arbeitgeber aber Arbeitnehmer über ihre Aufgaben und ihre Verantwortung informieren, auch wenn eine ausdrückliche Übertragung dieser Pflichten auf die Führungskräfte hierfür nicht erforderlich ist.
Daher sollten Mitarbeiter in Führungspositionen über die geltenden rechtlichen Forderungen stets Bescheid wissen und über ihre Verantwortung im Arbeitsschutz informiert sein. Mit unserer Kurzschulung für Führungskräfte vermitteln Sie diesen ein Bewusstsein für deren Verantwortung im Arbeitsschutz und machen Ihre Angestellten mit leitender Stellung mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut. Die Schulungsunterlagen zeigen dabei auf, welche unterschiedlichen Verantwortlichkeiten es im Arbeitsschutz gibt und was der Begriff Verantwortung überhaupt heißt. Damit verantwortliche Mitarbeiter wissen, welche Pflichten es im Bereich Arbeitsschutz gibt, umfassen die Schulungsunterlagen auch die verschiedenen Betriebsorganisationspflichten. Darüber hinaus können Sie mithilfe dieser Führungskräfteschulung Ihren Mitarbeitern zeigen, wie diese die Pflichten umsetzen können. Da der Arbeitgeber und die mitverantwortlichen Führungskräfte mit dem Arbeitsschutz ein komplexes Aufgabengebiet übertragen bekommen haben, hat ihnen der Gesetzgeber Fachleute zu Seite gestellt. In dieser Kurzschulung werden daher auch verschiedene Fachleute vorgestellt, die den Verantwortlichen ihre Aufgabe erleichtern sollen.
Ihre Führungskräfte erwerben mit Kurzschulung ein Grundverständnis für ihre Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz und wissen anschließend, welchen Pflichten sie nachkommen müssen. Also nutzen Sie die Chance und sensibilisieren Sie die in Ihrem Unternehmen verantwortlichen Mitarbeiter für deren Pflichten im Arbeitsschutz.
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