Unter dem Begriff Unterweisung bzw. Arbeitsunterweisung versteht man gesetzlich vorgeschriebene Schulungen der Beschäftigten im Bereich des Arbeitsschutzes. Hierfür enthält eine Unterweisung aufgaben- sowie arbeitsplatzspezifische Anweisungen und Erläuterungen. Ziel ist es dabei, dass die Beschäftigten wissen, wie sie sich verhalten sollen, um ihre Arbeit effizient, sicher und gesund verrichten zu können. Die entsprechende Verpflichtung, Mitarbeiter ausreichend und angemessen zu unterweisen, wird in §12 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) beschrieben.
Weiterhin gilt es zu beachten, dass Sie die Inhalte einer Arbeitsunterweisung bestimmen, indem Sie eine Gefährdungsbeurteilung gem. §5 ArbSchG durchführen. Hierzu müssen Sie ebenfalls die relevanten Inhalte aus den Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sowie aus staatlichen Vorschriften integrieren.
Wer führt die Arbeitsunterweisung der Mitarbeiter durch?
Blickt man auf das Arbeitsschutzgesetz liegt die Pflicht dazu, die Mitarbeiter zu unterweisen, beim Arbeitgeber. Diese Unterweisungspflicht kann der Arbeitgeber aber an direkte Vorgesetzte der Beschäftigten delegieren. Hierzu bedarf es der Schriftform. Diese sind auch optimal dazu geeignet, da sie die individuellen Gefährdungen an den Arbeitsplätzen ihrer Mitarbeiter am besten einschätzen können.
Auch wenn die Gesamtverantwortung zur Erfüllung der Unterweisungsplicht weiterhin beim Arbeitgeber bleibt, kann dieser folgende Personen damit beauftragen:
- Zur Vertretung legitimierte Organe einer juristischen Person,
- zur Vertretung legitimierte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,
- gesetzliche Vertreter des Unternehmens,
- Führungskräfte (im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben sowie Befugnisse),
- des Weiteren Personen, die nach §13 Abs. 2 ArbSchG oder nach einer entsprechenden Rechtsverordnung (auf Basis des ArbSchG) beauftragt wurden (im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse).
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Der Arbeitgeber ist zudem für die Auswahl und Bestellung der Vorgesetzten verantwortlich und muss deren Arbeitsergebnis regelmäßig prüfen. Ebenfalls müssen die benannten Mitarbeiter über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Diese bringen Sie über die zu erstellende Gefährdungsbeurteilung in Erfahrung. Unterstützung bieten an dieser Stelle die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Betriebsarzt. Abschließend zu diesem Punkt müssen Sie beachten, dass Vorgesetze immer bemüht sein müssen, eine Vorbildfunktion zu übernehmen und unterwiesene Inhalte und die betrieblichen Grundsätze selbst in der Praxis umzusetzen. Nur so wirkt eine Arbeitsunterweisung nachhaltig.
Wann muss eine Arbeitsunterweisung erfolgen?
Eine Arbeitsunterweisung muss auf die einzelnen Arbeitsplätze zugeschnitten und für die betroffenen Mitarbeiter verständlich formuliert sein. Die Belehrung kann dabei vor Ort oder online erfolgen, je nachdem welche Voraussetzungen gegeben sind. In jedem Fall müssen die Beschäftigen aktiv eingebunden werden, sodass auch deren Fragen direkt beantwortet werden können.
In den folgenden Fällen muss eine Einweisung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen:
- Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter im Unternehmen
- Neuer / geänderter Arbeitsplatz bzw. im neuen Bereich.
- Wenn sich der Aufgabenbereich bzw. das Vorgehen ändern.
- Insofern eine unsichere Situation erkannt wird.
- Neue Arbeitsmittel oder Technologien werden am Arbeitsplatz integriert.
- Situationsabhängig, z.B. nach einem Unfall.
Außerdem muss prinzipiell eine jährliche Unterweisung der Mitarbeiter erfolgen. Diese müssen Sie entsprechend dokumentieren und anschließend die Dokumentation mindestens zwei Jahre lang aufbewahren.
Rechtsgrundlagen der Unterweisungen
Inhaltlich richtet sich eine Arbeitsunterweisung nach den Ergebnissen der individuellen, arbeitsplatzspezifischen Gefährdungsbeurteilungen. Hierbei sind vornehmlich Maßnahmen zur Arbeitssicherheit Bestandteil, aber werden ebenfalls allgemeine Inhalte vermittelt. Aus rechtlicher Sicht gilt es zu beachten, dass die Pflichten gem. §12 ArbSchG in weiteren Verordnungen konkretisiert werden.
- §6 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung)
- §12 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung
- §14 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
- §14 BioStoffV (Biostoffverordnung)
- §3 PSA-BV (PSA-Benutzungsverordnung)
- §4 LasthandhabV (Lastenhandhabungsverordnung)
- §4 LärmVibrationsArbSchutzV (Lärm- u. Vibrations-Arbeitsschutzverordnung)
- §8 OStrV (Verordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung
- §19 EMFV (Verordnung zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern)
Beim Umgang mit Gefahrstoffen gelten dazu weitere Vorschriften, wie etwa beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (SprengG) oder bei Arbeiten in Druckluft (DruckluftV). Ebenfalls müssen Sie die Vorschriften des sozialen Arbeitsschutzes (JArbSchG, MuSchG) beachten.
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Was ist unter dem Begriff Schutzziele zu verstehen?
Nach Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, dienen die daraus abgeleiteten Maßnahmen der Erreichung eines neuen Soll-Zustands. Dieser angestrebte Zustand ist das sogenannte Schutzziel. Durch die Festlegung des Schutzziels, kann überprüft werden, ob eingeleitete Maßnahmen einen ausreichenden Wirkungsgrad haben oder ob die Schutzmaßnahmen erweitert werden müssen. In den relevanten Rechtvorschriften werden dabei normierte Schutzziele definiert, die eine erste Orientierung für die Definition der eigenen Schutzziele bieten. Die Durchführung von Unterweisungen im Bereich Arbeitsschutz ist ein solches, gesetzlich normiertes Schutzziel.
Was fordert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hierzu?
Das ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber dazu, Arbeitsschutzmaßnahmen im Unternehmen einzuleiten, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu sichern. Hierzu zählt auch die Überprüfung der Wirksamkeit der etablierten Schutzmaßnahmen sowie ggf. deren Anpassung. Das Ziel muss hierbei die Optimierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sein.
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Anforderungen gem. DGUV V1 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, alle Beschäftigten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu belehren. Hierbei sollen wieder vor allem arbeitsplatzspezifische Gefährdungen sowie Maßnahmen zu deren Prävention Inhalte der Arbeitsunterweisung sein.
Durchgeführt wird diese mindestens jährlich, insofern erforderlich auch häufiger. Dabei müssen ebenfalls relevante berufsgenossenschaftlichen Regeln sowie staatliche Vorschriften verständlich dargestellt werden.
Was sagt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)?
Laut BetrVG muss der Arbeitgeber vor Beginn der Tätigkeit im Unternehmen eine Erstunterweisung zu den potenziellen Gefahren während der Beschäftigung vornehmen. Auch diese Arbeitsschutzbelehrung muss Maßnahmen sowie Möglichkeiten der Prävention enthalten.
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