Die ISO 50003 definiert Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren. Bis zur Veröffentlichung der ISO 50003 waren hierfür die Anforderungen in der DIN EN ISO 17021 und in Deutschland ergänzend die DAkkS-Regel 71 SD 6 022 „Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für den Bereich Energiemanagement – EnMS“ verpflichtend. Alle Akkreditierungen im Bereich Energiemanagement mussten seit Oktober 2017 auf die ISO 50003 umgestellt werden.
Die deutsche Fassung wurde im November 2016 als DIN ISO 50003:2016 veröffentlicht und wirkt sich auch auf Betriebe aus, die nach DIN EN ISO 50001 zertifiziert sind. Die ISO 50003 beschreibt dabei die Anforderungen, die die Zertifizierungsstellen bei der Auditierung von Energiemanagementsystemen erfüllen müssen. Eine der wichtigsten Punkte: Die Norm fordert den Zertifizierungsauditor auf, eine Steigerung der energiebezogenen Leistung im Zertifizierungsaudit zu bestätigen. Welche Änderungen die ISO 50003 für Unternehmen mit sich bringt, möchten wir Ihnen auf dieser Seite kurz vorstellen.
Welche Bedeutung haben die Akkreditierungsgrundlagen für zertifizierte Unternehmen?
Anders als man annehmen könnte, sind nicht alle Anforderungen an ein Managementsystem in der jeweiligen Norm enthalten. Eigentlich sollten die Forderungen der ISO 50001 an ein Energiemanagementsystem ausreichend sein. Normen wie etwa die ISO 50003 sollten demnach auch nur für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen relevant sein.
In der Praxis ist es jedoch bei der Einführung bzw. Weiterentwicklung eines Energiemanagementsystems hilfreich zu wissen, welche Informationen beispielsweise die Auditdokumentation der Zertifizierungsauditoren enthalten muss, um sich entsprechend darauf vorzubereiten. Zudem werden in den Dokumenten auch Fragen angesprochen, die in der Norm so nicht geregelt sind. Die DAkkS-Regel 71 SD 6 022 verweist etwa für die Zertifizierung von Organisationen mit mehreren Standorten (Mulitsite-Verfahren) auf das jeweils aktuell gültige IAF MD 1. Die aktuelle IAF MD 1:2007 liegt als deutsche Übersetzung als DAkkS Dokument 71 SD 6 013 vor. Sie regelt beispielsweise, welche Anforderungen ein Unternehmen mit mehreren Standorten erfüllen muss, um für eine stichprobenartige Kontrolle infrage zu kommen. Es ist natürlich sehr hilfreich, diese Anforderung zu kennen, um sie bereits bei der Einführung des Energiemanagementsystems oder bei seiner Weiterentwicklung beachten zu können.
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Wann sind die ISO 50003 Änderungen verbindlich umzusetzen?
Das IAF (International Accreditation Forum) hat festgelegt, dass die ISO 50003 innerhalb von drei Jahren nach ihrer Veröffentlichung als Basis für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 verwendet werden muss. Wenn nun eine Zertifizierungsstelle nach ISO 50003 akkreditiert ist, müssen alle neuen Zertifizierungen und Rezertifizierungen auf dieser Basis durchgeführt werden. Überwachungsaudits können weiterhin auf der „alten“ Grundlage durchgeführt werden, eine Umstellung muss spätestens beim Rezertifizierungsaudit erfolgen.
Das IAF muss sicherstellen, dass durch die Akkreditierungsstellen nur kompetente und unabhängige Konformitätsbewertungs-/Zertifizierungsstellen zugelassen werden und dass Akkreditierungen gegenseitig anerkannt werden. Mandatory Documents sind für alle Akkreditierungsstellen, die das IAF Multilateral Recognition Arrangement (MLA) unterzeichnet haben, verbindlich.
Auditnachweise über die gesteigerte energiebezogene Leistung
Nach der Veröffentlichung der DIN ISO 50003, wurden die Anforderungen an ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oftmals als gestiegen dargestellt. Immerhin kam hinzu, dass eine verbesserte energiebezogene Leistung nachgewiesen werden muss. In vielen Beiträgen nach der Veröffentlichung der DIN ISO 50003 war zu lesen, dass sich damit die Anforderungen an die Zertifizierung für Unternehmen erhöhen, komme doch neben der Etablierung eines funktionsfähigen Energiemanagementsystems die Anforderung an eine nachgewiesene Verbesserung der Energieleistung hinzu.
Es stimmt, dass die ISO 50003 von Auditoren verlangt, Angaben über das Erreichen der Verbesserung der energiebezogenen Leistung zu machen und diese zu belegen. Nachweise, dass eine entsprechende Verbesserung nicht erreicht wurde, werden in Anmerkung 1 zur Begriffsdefinition 3.6 „wesentliche Nichtkonformität“ aufgeführt. Eine Organisation, die keine Verbesserung nachweisen kann, muss damit rechnen, nicht nach ISO 50001 zertifiziert zu werden bzw. das Zertifikat zu verlieren.
Ist der geforderte Nachweis über die gesteigerte energiebezogene Leistung tatsächlich neu?
Bereits die ISO 50001 Abschnitt 4.1 fordert die kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung. Zusätzlich muss gem. Abschnitt 4.3 die Verpflichtung zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung in der Energiepolitik enthalten sein. Eine entsprechende Dokumentation hierfür fordert dabei Abschnitt 4.6 der ISO 50001. Also auch wenn vor Veröffentlichung der ISO 50003 kein objektiver Nachweis zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung explizit gefordert wurde, ist ihre Steigerung schon immer ein zentrales Thema, ohne das eine Zertifizierung nach ISO 50001 undenkbar war und ist. Eine neue oder erhöhte Anforderung stellt dies demnach nur im Fall der Erstzertifizierung – wo dieser Nachweis ebenfalls gefordert ist – dar.
Es gilt zu beachten, dass eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung nicht mit einer Verbesserung der Energieeffizienz gleichzusetzen ist. Es werden zusätzlich Verbesserungen beim Energieverbrauch und beim Energieeinsatz als solche bewertet.
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Beispiele für eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung gem. ISO 50003
Die ISO 50003 gibt in ihrem Anhang C konkrete Beispiele dafür, was mit einer Verbesserung der energiebezogenen Leistung genau gemeint ist:
- Sinkender Energieverbrauch, aber unveränderte Grenzen des Energiemanagementsystems und ähnliche Produktionsmenge. Dieser gesunkene Verbrauch wird durch Energieleistungskennzahlen nachgewiesen.
- Steigender Energieverbrauch sowie gestiegene Geschäftstätigkeit. Sie können mittels EnPI „Energieverbrauch/Geschäftsfall“ zeigen, dass der Energieverbrauch pro Geschäftsfall gesunken ist.
- Die zu erwartende Leistungsminderungskurve von Ausrüstung mit zunehmendem Alter wird aufgehalten. Der Nachweis erfolgt mittels EnPI „spezifischer Energieverbrauch“, der sich nicht, wie zu erwarten wäre, verschlechtert. (An diesem Beispiel wird deutlich, dass schon die Vermeidung einer Verschlechterung durch gute Instandhaltung, also eine konstante Leistung des Systems, als Verbesserung anerkannt werden kann! Dies dürfte z.B. in Unternehmen mit hohem technischen Stand relevant sein.)
- Sie können eine Verbesserung auch im Verhältnis zu einer ansteigenden Ausgangsbasis (z.B. im Bergbau beim Abbau von Ressourcen, die im Verlauf der Zeit erschöpft werden) nachweisen.
Diese Beispiele zeigen, dass eine sinnvolle Auswahl von EnPIs und Ausgangsbasen den geforderten Nachweis stark vereinfacht.
Was hat sich bei der Berechnungsgrundlage für die Auditdauer mit der ISO 50003 geändert?
Die Auditdauer wird nach Abschnitt 5.3 der ISO 50003 nun auf Grundlage der Energiequellen, der wesentlichen Energieeinsätze, des Energieverbrauchs und der Anzahl des EnMS-wirksamen Personals berechnet, eine Tabelle hierzu findet sich in Anhang A. Mit den Energiequellen sind die Energieträger gemeint und ihre Anzahl fließt jetzt in die Berechnung der Komplexität mit ein – neben dem jährlichen Energieverbrauch und der Anzahl der wesentlichen Energieeinsätze (siehe Abb.). Das EnMS-wirksame Personal umfasst:
- Führungskräfte sowie Beauftragte des Managements,
- das Energiemanagement-Team,
- Personen, die für wesentliche Energieeinsätze verantwortlich sind,
- Personen, die für wesentliche Veränderungen, die sich auf die energiebezogene Leistung auswirken, verantwortlich sind,
- Mitarbeiter, die für die Wirksamkeit des Energiemanagementsystems verantwortlich sind,
- Mitarbeiter, die für die Verbesserung der energiebezogenen Leistung, einschließlich strategischer und operativer Ziele sowie Aktionspläne, verantwortlich sind.
Die Zertifizierungsstelle bestimmt die Anzahl des EnMS-wirksamen Personals mittels eines festgelegten Verfahrens.
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Was ändert sich bei der Durchführung von Stichprobenverfahren?
Die Zertifizierungen von mehreren Standorten durch Stichprobenprüfungen sind nun in Anhang B der ISO 50003 geregelt. Wie zuvor muss zwischen den Standorten eine rechtliche oder vertragliche Verbindung zur Zentrale bestehen. Zudem muss die Zentrale das Energiemanagementsystem festlegen, implementieren, regelmäßig überwachen und intern auditieren. Die Management-Bewertung muss ebenfalls zentral erfolgen. Neu ist, dass es einen zentral gelenkten und verwalteten Energieplanungsprozess geben muss. Die neuen Anforderungen an die Zentrale:
- konsistenter Energieplanungsprozess,
- konsistente Kriterien zur Bestimmung und Anpassung der Ausgangsbasis, relevanter Variablen und Energieleistungskennzahlen (ENPIs),
- konsistente Kriterien zur Festlegung von Zielen, Vorgaben und Aktionsplänen,
- zentralisierte Prozesse zur Bewertung der Aktionspläne und EnPIs.
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Damit Sie sich zielgerichtet auf Ihre ISO 50001 Zertifizierung bzw. Rezertifizierung vorbereiten können, nutzen Sie unsere Ausbildung im Bereich Energie ISO 50001. Unsere Ausbildungsgrafik zeigt Ihnen beispielsweise eine Schulung zum Energieauditor oder zum Energiemanagementbeauftragten. Hier lernen Sie alles zur Einführung, Betreuung und ständigen Weiterentwicklung bzw. Verbesserung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 und können somit auch einer anstehenden Zertifizierung nach ISO 50001 gelassen entgegentreten.
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