Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001

Zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ist es ratsam, die Implementierung als Projekt anzulegen und entsprechende Meilensteine abzuarbeiten. Legen Sie hierzu für Ihr Energiemanagement-Team Arbeitspakete für die einzelnen Schritte der Implementierung fest. Untergliedern Sie diese weiter, untersuchen Sie die Abhängigkeiten voneinander und stellen Sie diese idealerweise grafisch dar. Überlegen Sie, wer für die einzelnen Arbeitspakete verantwortlich ist und wer mitarbeiten sollte.

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) von 2023 wurde für Unternehmen erstmals eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems geschaffen. Dies wird für Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in § 8 EnEfG gefordert. Mit dieser Pflicht soll ein Beitrag der Unternehmen zu den in § 4 EnEfG verankerten Energieeffizienzzielen der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt werden. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Meilensteine der Einführung eines Energiemanagementsystems auf.

Projektvorbereitung – Ihr 1. Schritt bei der Einführung eines Energiemanagementsystems

Nachdem die strategische Entscheidung für ein Energiemanagementsystem (EnMS) getroffen wurde, müssen Sie Ihr Projektteam inkl. Projektleiter festlegen. Hierzu muss ein Projektplan erstellt werden, in dem Sie folgende Leitfragen soweit möglich berücksichtigen müssen: Wann können diese Arbeiten ausgeführt werden? Wie viel Zeit müssen für die einzelnen Schritte eingeplant werden?

Planen Sie auf Basis des von Ihnen ermittelten Zeitaufwands und der Verantwortlichkeiten den zeitlichen Ablauf, indem Sie jedem Arbeitspaket einen Zeitrahmen zuordnen. Verantwortlichkeiten können Sie in einer Verantwortungs- und Aufgabenmatrix beschreiben, in der Sie auch zugleich notwendige Informationsflüsse festlegen. Die Überwachung des Projektplans ist Aufgabe des Projektleiters. Projektmanagement ist immer auch Krisenmanagement. Wenn es zu nicht kompensierbaren Planabweichungen kommt, muss darauf mit Umplanungen reagiert werden.



2. Schritt: Mitarbeiterinformation zur geplanten Einführung der ISO 50001

Der Erfolg des betrieblichen Energiemanagements hängt nicht nur vom Engagement der Unternehmensleitung ab, sondern auch maßgeblich von der Unterstützung der Mitarbeiter. Häufig haben Mitarbeiter vor Ort ein besseres Verständnis für die bestehenden Herausforderungen als manche Führungskraft. Nutzen Sie dieses Wissen, indem Sie die Mitarbeiter aktiv in den Aufbau des Managementsystems einbinden und sie zu Mitgestaltern machen. Während Betroffene oft dazu neigen, zusätzliche Arbeit zu vermeiden, sind Beteiligte, die den Sinn und Nutzen der Maßnahmen verstehen, eher bereit, mitzuwirken. Informieren Sie daher Ihre Mitarbeiter zu Beginn des Projekts umfassend über die geplante Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001, welche Ziele Sie damit verfolgen und was dies für die Mitarbeiter bedeutet.

Fordern Sie die Mitarbeiter auf, Sie im Rahmen der energetischen Bewertung auf Energieverschwendung und Einsparmöglichkeiten hinzuweisen. Hierzu bietet es sich an ein Vorschlagswesen zur kontinuierlichen Verbesserung (KVP) in die Unternehmensstrukturen zu integrieren.

3. Schritt: Anwendungsbereich & Grenzen des Energiemanagementsystems festlegen

Die ISO 50001 fordert in Abschnitt 4 Kontext der Organisation, dass Sie den Anwendungsbereich Ihres zukünftigen Energiemanagementsystems sowie dessen Grenzen definieren. Hierzu sollten Sie zunächst eine Analyse der Energiedaten vornehmen. Es werden alle relevanten Energieverbrauchsdaten gesammelt und analysiert, um die Hauptverbraucher und deren Einfluss auf den gesamten Energieverbrauch zu identifizieren. Diese Analyse hilft, die Prioritäten zu setzen und die Grenzen des Systems zu definieren. Zudem müssen ebenfalls alle gesetzlichen und normativen Anforderungen geprüft, die das Energiemanagement betreffen. Diese Anforderungen können den Umfang und die Grenzen des EnMS beeinflussen. Die Grenzen legen Sie fest, indem Sie entscheiden, welche Teile der Organisation oder welche technischen Einrichtungen in den Anwendungsbereich fallen. Dies umfasst sowohl die geografische Abgrenzung (z.B. spezifische Werke oder Niederlassungen) als auch die funktionale Abgrenzung (z.B. bestimmte Produktionslinien oder Energiearten).

Der festgelegte Anwendungsbereich und die Grenzen des Energiemanagementsystems werden dokumentiert. Dies ist in der Regel ein Bestandteil der Dokumentation, die nach ISO 50001 gefordert wird. Die Dokumentation stellt sicher, dass alle Beteiligten verstehen, welche Bereiche abgedeckt sind und welche nicht.

4. Schritt: Verantwortung & Führung im Rahmen der Einführung eines Energiemanagementsystems

Die Verantwortung der Unternehmensleitung bei der Einführung eines Energiemanagementsystems ist zentral für den Erfolg des Systems und umfasst mehrere entscheidende Aspekte. Hierzu zählen die Benennung von Energiemanagementbeauftragten und Energiemanagement-Team sowie die Festlegung der Energiepolitik. Bei der Implementierung sollten die Mitarbeiter im Umgang mit dem EnMS geschult werden und für energieeffizientes Verhalten sensibilisiert werden. Die Erstellung der erforderlichen Dokumentation, einschließlich der Energiepolitik, der Verfahren, Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungen ist ebenfalls ein Kernelement der Implementierung des Managementsystems nach ISO 50001.

 

5. Energiepolitik erarbeiten

Die Festlegung der Energiepolitik ist ein wichtiger erster Schritt bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001. Beginnen Sie damit, die allgemeinen Unternehmensziele und -werte zu analysieren. Die Energiepolitik sollte mit der übergeordneten Geschäftsstrategie und den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens in Einklang stehen. die vorangegangene Analyse des aktuellen Energieverbrauchs ist entscheidend, um realistische und relevante Energieziele zu setzen. Binden Sie dabei auch relevante Stakeholder in den Prozess ein. Sie sollte Die Energiepolitik sollte dabei klare Verpflichtungen enthalten.

Basierend auf der Energiepolitik können dann spezifische, messbare Energieziele festgelegt werden. Die Energiepolitik wird schriftlich dokumentiert und im Unternehmen kommuniziert. Eine regelmäßige Überprüfung stellt sicher, das die Vorgaben weiterhin relevant und effektiv sind. Durch diesen strukturierten Ansatz stellen Sie sicher, dass Ihre Energiepolitik nicht nur den Anforderungen der ISO 50001 entspricht, sondern auch einen echten Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens leistet.

6. Rechtsvorschriften & andere Anforderungen

Bei der Umsetzung der Anforderungen zu rechtlichen und anderen Anforderungen ist auch die Energiepolitik zu beachten, die eine Verpflichtung zur Einhaltung dieser Anforderungen enthalten muss. Daher müssen Sie die relevanten rechtlichen und anderen Anforderungen und ihren Bezug zur Energieeinsatz, Energieeffizienz und Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen ermitteln und ihre Einhaltung sicherstellen, d.h. Verantwortlichkeiten und Abläufe regeln und überwachen. Die Norm fordert zudem in Kap. 4.6.2, dass es die Einhaltung regelmäßig zu bewertet gilt. Bei der Umsetzung dieser Anforderungen sollten Sie folgende Dokumente für Ihr Energiemanagementsystem ISO 50001 erstellen: Prozessbeschreibung Rechtsanforderungen und Rechtskataster. Die Prozessbeschreibung Rechtsanforderungen beschreibt, wie Schritt für Schritt rechtliche und andere Anforderungen ermittelt werden, ihre Bezüge zu Energieeinsatz, Energieeffizienz und Energieverbrauch im Unternehmen dargestellt und die Einhaltung geregelt, überwacht und bewertet werden kann. Das Rechtskataster Energiemanagement stellt einen Auszug der rechtlichen Vorschriften und den in ihnen enthaltenen Anforderungen zu Energieeinsatz, Energieeffizienz und Energieverbrauch dar, die viele Unternehmen betreffen.

7. Schritt: Überwachung und Verbesserung des Energiemanagementsystems

Nachdem Sie die Einführung eines Energiemanagementsystems vorgenommen haben, müssen Sie dieses überwachen und verbessern. Hierzu legen Sie Energieleistungskennzahlen fest, um den Fortschritt zu messen und den Erfolg der Maßnahmen zu bewerten. Dabei müssen Prozesse zur kontinuierlichen Überwachung des Energieverbrauchs und der Effizienz etabliert werden, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen. Die regelmäßige Durchführung interner Audits dienen der Überprüfung der Einhaltung der ISO 50001 Anforderungen und der Identifizierung von Verbesserungspotenzialen. Hierbei muss neben den internen Audit auch immer eine Managementbewertung stattfinden. Also eine Überprüfung des EnMS durch die Unternehmensleitung, um die Angemessenheit, Wirksamkeit und Übereinstimmung mit der Energiepolitik sicherzustellen.

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Verpflichtende Einrichtung von Umwelt- oder Energiemanagementsystemen

Energie- und Umweltmanagementsysteme sind für öffentliche Stellen sowie Unternehmen von großer Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Effizienzsteigerung und die Reduzierung von Umweltauswirkungen. Öffentliche Einrichtungen, einschließlich Behörden, öffentlich-rechtlicher Organisationen sowie Bundes- und Landesstiftungen, sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen. Diese Pflicht betrifft Stellen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 3 GWh oder mehr. Für Einrichtungen mit einem Verbrauch zwischen 1 und unter 3 GWh reicht ein vereinfachtes Energiemanagementsystem aus. Die dafür gültigen Standards sind ISO 50001:2018 für Energiemanagement und die EMAS-Verordnung für Umweltmanagement.

Unternehmen, die jährlich mehr als 7,5 GWh Energie verbrauchen, unterliegen ähnlichen Anforderungen. Sie müssen innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes oder nach Erlangen des Status als verpflichtetes Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Auch hier sind die Standards ISO 50001:2018 und EMAS-VO maßgeblich. Die Implementierung eines solchen Systems befreit diese Unternehmen von der Verpflichtung, Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (EDL-G) durchzuführen. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie die Erfassung und Bewertung von Energieflüssen und Abwärmequellen sowie die Identifizierung und Bewertung von Einsparpotenzialen. Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen ist ebenfalls gemäß den festgelegten Standards zu überprüfen.

Pflicht zur Einführung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems

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