Das Bundes-Klimaschutzgesetz soll die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben und die Erfüllung der nationalen Klimaziele sicherstellen. Europa soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden – das hat die Europäische Kommission 2019 mit ihrem Klimaschutzprogramm „Europäischer Green Deal“ beschlossen. Die Wirtschaft und Gesellschaft in der EU soll so umgestaltet werden, dass im Jahr 2050 netto keine Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden. Dadurch soll eine deutlich effizientere Nutzung von Ressourcen sowie die Bewahrung und Verbesserung des Naturkapitals stattfinden.
Das Klimaschutzrecht ist ein neues Rechtsgebiet, welches eine große Bedeutung hat und international unterschiedlich umgesetzt wird. Der Klimawandel gilt als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Luftverunreinigungen, vor allem die Emissionen von Treibhausgasen, verursachen diese Klimakrise. Daher kann das Klimaschutzrecht auch dem Immissionsschutzrecht zugeordnet werden. Da aber Treibhausgase keine klassischen Schadstoffe sind, sondern die veränderte Zusammensetzung der Erdatmosphäre die Klimakrise auslöst, wird das Klimaschutzrecht mittlerweile eher als eigenes Rechtsgebiet behandelt. Zu diesem gehören auch Rechtsvorschriften, die die Anpassung an die Folgen der Erderwärmung regeln.
Für die Energiewende sind Unternehmen von zentraler Bedeutung, denn sie tragen maßgeblich zum Erreichen der Klimaneutralität bei. Die Szenarien, um ein klimaneutrales Deutschland bis 2045 zu erreichen, sehen tiefgreifende Änderungen vor allem für energieintensive Betriebe vor. Die Aufgabe, konkrete Maßnahmen festzulegen, kommt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 maßgeblich der 20. Legislaturperiode zu. Energieintensive Unternehmen sollten die Entwicklungen auf jeden Fall im Blick behalten, damit die Maßnahmen sie nicht überraschen. In welche Richtung es gehen könnte, zeigt ein Vorschlag, den die Stiftung Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende im Juni 2021 vorgelegt haben.
Die Verkehrswende soll den Verkehrssektor zur Klimaneutralität führen. Wir zeigen Ihnen, welche Herausforderungen es dabei gibt. Die Treibhausgasemissionen des Verkehrs lagen 2020 in Deutschland bei 146 Mio. t Kohlendioxid-Äquivalent (CO2-e), das sind knapp ein Fünftel der gesamten Emissionen von 739 Mio. t. Gegenüber 1990 sind die Treibhausgasemissionen des Verkehrs nur um 11 Prozent gesunken. Das ist deutlich weniger als in allen anderen für die Energiewende relevanten Sektoren und außerdem vor allem der Corona-Pandemie zu „verdanken“. Während des ersten Lockdowns sind die Menschen nämlich deutlich weniger geflogen und deutlich weniger Auto gefahren, vor allem weniger lange Strecken.
Die Wärmewende bei Gebäuden soll den Gebäudesektor zur Klimaneutralität führen. Wir zeigen Ihnen, welche Herausforderungen es dabei gibt. Im Gebäudesektor haben sich die Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2020 von 210 Mio. t Kohlendioxidäquivalent (CO2-e) auf 120 Mio. t verringert – ein Minus von deutlich über 40 Prozent. Die wichtigsten Treiber für diese Wärmewende / Energiewende waren dabei die Umstellung auf Brennstoffe, die weniger Kohlendioxid freisetzen, also z.B. die Umstellung von Kohle und Heizöl auf Gas, sowie die Gebäudeisolierung. Nach dem Klimaschutzgesetz der Bundesregierung sollen die Emissionen aus Gebäuden bis 2030 auf 67 Mio. t sinken. Bis 2045 muss dann auch der Gebäudesektor klimaneutral sein, wenn Deutschland sein Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreichen will.
Der Strommarkt der Zukunft mit seinen Strompreisen hat Auswirkungen darauf, wie sich die Versorgungssicherheit und Energiewende entwickeln. Zusammen mit dem Stromnetz der Zukunft ist er essenziell für die Stromversorgung Deutschland. Auch wenn 1998 eine Liberalisierung des deutschen Strommarkts / Energiemarkts mit der Erneuerung des Energiewirtschaftsgesetzes stattfand, blieb der Strompreis doch stark von staatlicher Regulierung abhängig. Zum einen bestand die Problematik der Stromnetze – wegen denen der Stromsektor vor der Liberalisierung als „natürliches Monopol“ angesehen worden war – weiter. Aufgrund des erschwerten Zugangs zu den Stromnetzen verschwanden viele neue Stromanbieter bald wieder vom Markt. 2005 wurden daher die 2003 geänderten EG-Richtlinien zur Energiemarktliberalisierung in Deutschland umgesetzt. Die Bundesnetzagentur, die ursprünglich für die Regulierung der Telekommunikationsdienste gegründet worden war, war nun auch zuständig für die Regulierung der Netze von Strom und Gas. Für alle Energielieferanten erfolgte außerdem die Einführung eines einheitlichen Netzentgelts.
Das Stromnetz der Zukunft muss für eine erfolgreiche Energiewende mit der wachsenden Einspeisung erneuerbarer Energien zurecht kommen. Denn dies ist die Grundlage, um die Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie in Deutschland zu sichern. Die Sicherheit der Stromversorgung hängt von der Verfügbarkeit von Energieträgern und den Umwandlungstechnologien wie Kraftwerke sowie einer bedarfsgerechten Energieerzeugung ab. Bei Strom oder Fernwärme sind dabei die Transportmöglichkeiten von großer Bedeutung. Diese können wiederum durch Störungen, und im Fall des Stromnetzes durch Probleme mit der Systemsicherheit, eingeschränkt werden. Durch den grünen Strom stellen sich neue Fragen, etwa nach der Einbindung von „dargebotsabhängiger“ Wind- und Sonnenenergie.
Der Kohleausstieg soll laut Kohleausstiegsgesetz bis 2038 durch eine schrittweise Verringerung der Kohleverstromung umgesetzt werden. Obwohl im Rahmen der Energiewende die Nutzung von erneuerbaren Energien schon sehr vorangeschritten ist, hat dies vor allem bei der Stromerzeugung nicht durchweg zu einem entsprechenden Rückgang der Kohlendioxid-Emissionen geführt. Das deutsche Klimaziel, die CO2-Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken, wurde nur aufgrund der Corona-Krise und dem damit verbundenen Rückgang bei Urlaubs- und Geschäftsreisen sowie Fabrikschließungen erreicht.