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So nutzen Sie Ihr Weisungsrecht und sorgen dafür, dass Ihre Arbeitsanweisungen (auch juristisch) wirksam werden!
Da eine Kfz-Werkstatt bei Werkstättentests und durch Kunden schlecht bewertet wurde, hatte ein Werkstattbesitzer seine Arbeitnehmer per Hausmitteilung angewiesen, bei ihrer Tätigkeit eine Direktannahmecheckliste zu verwenden. Ein Arbeitnehmer befolgte diese Arbeitsanweisungen nicht und wendete die Checkliste permanent nicht an. Er wurde daraufhin fristlos entlassen. Die Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden, dies geschah \"zu Recht\" (Urteil vom 14. November 2006, Az. 1 Sa 1/06). Wer beharrlich Arbeitsanweisungen nicht befolgt, kann also entlassen werden. Als Arbeitgeber haben Sie das so genannte Direktionsrecht, aufgrund dessen können Sie die Arbeitsleistung Ihrer Mitarbeiter näher bestimmen. Doch dieses Direktions- bzw. Weisungsrecht kennt auch Grenzen. Lesen Sie im Folgenden, was dies für die Erstellung und Durchsetzung von Arbeitsanweisungen bedeutet... HINWEIS: Dies ist nur ein kurzer Anriss aus dem realen E-Book, welches Sie direkt nach dem Download lesen können.
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