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Achtung Pflichtenfalle - so erfüllen Sie Ihre Instruktionspflichten und erstellen konforme Betriebsanleitungen.
Mit \"Erklärungsnot an der Ofentür\" betitelte Spiegel Online seinen Bericht vom 21.03.2006 zum Thema \"missratene Gebrauchsanleitungen\". Nachvollziehbar wird das Ganze an folgendem Textschnipsel, der einer Bedienungsanleitung eines Backofens entnommen wurde: \"Die den Innenraum des Backofens beleuchtende Lampe brennt so lange, bis der Backofen eingeschaltet bleibt\". Vielleicht ein Fauxpas der durch Übersetzungs- oder Rechtschreibfehler in den Text gelangen konnte. In einem solchen Fall liegt die Toleranzschwelle vieler Kunden erfahrungsgemäß relativ hoch. Doch wie werden Kunden (oder im Eskalationsfall Gerichte) reagieren, falls eine misslungene Betriebsanleitung durch Fehlbedienung zu Sach- oder Personenschäden führt? Der Hersteller einer Sicherheitsabschleppstange wurde z.B. verurteilt, da die mitgelieferten Gebrauchshinweise zur Abschleppstange nicht deutlich darauf hingewiesen hatten, dass eine Bremsung stets vom gezogenen Fahrzeug ausgehen muss, da sonst die Gefahr eines Bruches der Abschleppstange und damit eines Auffahrunfalls besteht. Folgender Text soll Ihnen einen Überblick über Anforderungen an Betriebsanleitungen verschaffen... HINWEIS: Dies ist nur ein kurzer Anriss aus dem realen E-Book, welches Sie direkt nach dem Download lesen können.
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