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So beschaffen Sie externes Personal für Ihre Organisation im Sinne der DIN EN ISO 9001 und grenzen die Verträge richtig ab.
\"Und ewig droht der Scheinwerkvertrag\" oder \"Ein deftiges Risiko\". So oder ähnlich lauten viele Schlagzeilen, die sich aktuell mit der Abgrenzung zwischen Leiharbeit und Werkverträgen beschäftigen. Dass dieses Thema auch die Großen der Wirtschaft tangiert, wird durch die Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg vom 01.08.2013 deutlich, die da lautet: \"Scheinwerk-/Scheindienstverträge bei Daimler? Die Kläger waren bei der Daimler AG im Rahmen eines Scheinwerkvertrages beschäftigt. Deshalb ist zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen\". Das Gericht ist in der Arbeitssache (Urteil vom 01.08.2013, 2 Sa 6/13) zur Überzeugung gelangt, dass ein Fremdpersonaleinsatz im Wege der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und nicht im Rahmen eines Werkvertrages erfolgt ist. Welche Konsequenzen dies für alle Beteiligten, d.h. für den Auftraggeber, den Auftragnehmer und die Beschäftigten hat, und was Sie hierbei vorbeugend beachten sollten, lesen Sie auf den folgenden beiden Seiten... HINWEIS: Dies ist nur ein kurzer Anriss aus dem realen E-Book, welches Sie direkt nach dem Download lesen können.
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