Prüfbescheinigungen bestätigen die vertragsgemäße Erfüllung von Bestellungen, Aufträgen oder Anforderungen zwischen Hersteller und Kunde. Der Zweck von Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 besteht darin, sicherzustellen, dass die gelieferten Materialien, Produkte oder Bauteile den vereinbarten Spezifikationen und Qualitätsanforderungen entsprechen. Darüber hinaus tragen sie dazu bei, mögliche Haftungsansprüche zu minimieren. Im Falle von Beanstandungen oder Qualitätsproblemen können diese Dokumente auch helfen, die Ursache für die Probleme zu identifizieren und zu beheben. Sie dienen als Nachweis für die Qualität und Konformität der gelieferten Materialien und sind oft notwendig, um gesetzliche Vorgaben oder Kundenanforderungen zu erfüllen. Prüfbescheinigungen stellen demnach einen wichtigen Bestandteil des Qualitätsmanagements in der metallverarbeitenden Industrie sowie der Qualitätssicherung dar und helfen dabei, die Einhaltung von Spezifikationen und Qualitätsstandards sicherzustellen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 keine Garantie für die Qualität des Materials sind. Sie bestätigen lediglich die Übereinstimmung des Material mit den spezifizierten Anforderungen sowie, dass das Material bestimmten Prüfungen und Tests unterzogen wurde. Eine gründliche Prüfung des Materials durch den Käufer oder Anwender ist daher immer ratsam, um sicherzustellen, dass es für die beabsichtigte Anwendung geeignet ist.
Wichtige Merkmale von Prüfbescheinigungen
- Die Normvorgaben: Die DIN EN 10204 legt die Anforderungen an Prüfbescheinigungen für metallische Werkstoffe fest und bietet eine standardisierte Methode zur Dokumentation der Prüfungen und Ergebnisse.
- Es gibt verschiedene Arten von Bescheinigungen: Die Norm definiert verschiedene Typen von Bescheinigungen, darunter 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2. (lesen Sie mehr hierzu nachfolgend auf dieser Seite). Diese unterscheiden sich hinsichtlich des Umfangs der Prüfungen und der Unabhängigkeit der Zertifizierung.
- Der Inhalt: Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 enthalten Informationen wie die Bezeichnung des Lieferanten, eine Beschreibung des gelieferten Produkts, Angaben zu den durchgeführten Prüfungen, die Ergebnisse der Prüfungen und gegebenenfalls die Unterschrift eines autorisierten Vertreters des Lieferanten.
- Es gibt mehrere Verantwortlichkeiten: Sowohl der Lieferant als auch der Kunde haben Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den Prüfbescheinigungen. Der Lieferant muss sicherstellen, dass die Produkte den spezifizierten Anforderungen entsprechen und die entsprechenden Prüfungen durchführen. Der Kunde muss die Prüfbescheinigung prüfen und sicherstellen, dass die gelieferten Produkte seinen Anforderungen entsprechen.
- Relevanz für die Qualitätssicherung: Prüfbescheinigungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung im Bereich metallischer Werkstoffe. Sie ermöglichen den Kunden, die Konformität der gelieferten Produkte zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie für ihre beabsichtigte Verwendung geeignet sind.
- Internationaler Einsatz möglich: Obwohl die DIN EN 10204 eine europäische Norm ist, wird sie international weitgehend anerkannt und verwendet. Unternehmen auf der ganzen Welt nutzen diese Norm, um die Konformität ihrer metallischen Werkstoffe nachzuweisen.
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Welche Normen zu Prüfbescheinigungen gibt es?
Damit Ihnen die Bandbreite der Normen, die in Verbindung mit Prüfbescheinigungen stehen, ersichtlich wird, leiten wir diesen Abschnitt mit einem Beispiel ein: Der Vertriebsmitarbeiter eines Herstellers von Drehteilen aus Metall entdeckt in der Bestellung eines Kunden für Verbindungselemente eine eigenartige Forderung. Der Kunde aus Fernost verlangt ein „Werksprüfzeugnis 2.2 A mit spezifischer Prüfung nach ISO 10474“. Da eine solche Forderung bisher noch nicht auf dem Tisch lag, beginnt das Rätselraten, was der Kunde damit wohl gemeint hat. Bei seiner sofortigen Recherche im Internet stößt der Mitarbeiter zwar auf die ISO 10474. Er findet zudem noch die DIN EN 10204, DIN EN ISO 16228 sowie eine DIN EN 10168, die er nicht zuordnen kann. Da ihm dies wenig Erkenntnisse gebracht hat, ist er nun noch ratloser als vorher. Eine Recherche beim Beuth Verlag führt außerdem zu der DIN 50049:1951-12, die bereits 1951 die „Bescheinigungen über Werkstoffe“ geregelt hat.
Die Spezifikationen der unterschiedlichen Normen
Die vielen unterschiedlichen Normen haben natürlich auch jeweils andere Anforderungen an Prüfbescheinigungen. Im Folgenden stellen wir Ihnen diese für einige Normen kurz vor.
DIN EN 10204:2005-01 Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen
Wie dem Titel zu entnehmen ist, spezifiziert die Norm die Arten von Prüfbescheinigungen, die dem Besteller von
metallischen Erzeugnissen (z.B. Bleche, Stangen, Schmiedestücke, Gussstücke, …) zur Verfügung stehen. Das Dokument darf man jedoch auch für nichtmetallische Erzeugnisse anwenden. Es ist immer mit den Spezifikationen der Erzeugnisse bzw. den technischen Lieferbedingungen anzuwenden.
DIN EN 10168:2004-09 Stahlerzeugnisse – Prüfbescheinigungen – Liste und Beschreibung der Angaben:
Diese Norm bezieht sich direkt auf die DIN EN 10204. Sie konkretisiert dabei die Angaben, die in den von der DIN EN
10204 definierten Prüfbescheinigungen enthalten sein sollten. Die Norm ordnet den Bezeichnungen für die Inhalte Kennnummern zu, um Missverständnisse im europäischen Handel durch Verständigungsschwierigkeiten zu vermeiden.
ISO 10474:2013-07 Steel and steel products – Inspection douments:
Diese internationale Norm ist, etwas vereinfacht dargestellt, die englische Übersetzung der DIN EN 10204.
DIN EN ISO 16228:2018-05 Mechanische Verbindungselemente – Arten von Prüfbescheinigungen:
Diese Norm ersetzt die ehemalige DIN 11204. Wie diese legt sie die Anforderungen für den Inhalt jeder Prüfbescheinigung für mechanische Verbindungselemente (wie z.B. Bolzen, Schrauben, Gewindebolzen, Muttern, …) fest, in Verbindung mit der Bestellung, den zugehörigen Normen und den festgelegten Anforderungen. Bei der Abgrenzung der Arten der Prüfbescheinigungen und deren Nummerierung orientiert die Norm sich an der an der DIN EN 10204.
Welche Prüfbescheinigungen gibt es gemäß der DIN EN 10204?
Es gibt vier verschiedene Arten von Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204: Typ 2.1, Typ 2.2, Typ 3.1 und Typ 3.2. Wie die Tabelle unten zeigt, sind die Strukturen dieser Dokumente sehr ähnlich. So lassen sich die Prüfbescheinigungen, die es in jeder Norm gibt, gut gegenüberstellen. Deshalb werden die unterschiedlichen Arten explizit am Beispiel der DIN EN 10204 erläutert. Je nachdem, ob die Prüfbescheinigung mit der Vorsilbe „Werks …“ oder „Abnahme …“ beginnt, ergeben sich völlig unterschiedliche Aussagen:
Werksbescheinigung 2.1
Eine Werksbescheinigung „2.1“ ist ein Identitätsnachweis. Darin bestätigt der Hersteller, dass die Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen, und zwar ohne Angabe von Prüfergebnissen. Nachfolgend fassen wir die Merkmale der Werksbescheinigung 2.1 zusammen:
- Bestätigung der Konformität: Die Bescheinigung bestätigt, dass die gelieferten Produkte den Bestellungen und den allgemeinen Anforderungen entsprechen. Es wird jedoch nicht bestätigt, dass spezifische Prüfungen durchgeführt wurden, um diese Konformität nachzuweisen.
- Fehlen spezifischer Prüfergebnisse: Im Gegensatz zu Bescheinigungen vom Typ 3.1 oder 3.2 werden in einer Werksbescheinigung 2.1 keine spezifischen Prüfergebnisse oder Prüfprotokolle aufgeführt.
- Verantwortung: Der Hersteller ist für die Ausstellung der Werksbescheinigung 2.1 verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die Produkte den Bestellungen entsprechen, auch wenn keine spezifischen Prüfungen durchgeführt wurden.
- Einfachheit und Schnelligkeit: Werksbescheinigungen vom Typ 2.1 sind oft schneller und einfacher auszustellen als Bescheinigungen, die spezifische Prüfergebnisse enthalten, da keine umfangreichen Prüfungen durchgeführt werden müssen.
- Anwendungsbereich: Werksbescheinigungen 2.1 werden oft für Standardprodukte verwendet, bei denen die Konformität mit den allgemeinen Anforderungen bekannt ist und spezifische Prüfungen nicht als notwendig erachtet werden.
Werkszeugnis 2.2
In einem Werkszeugnis „2.2“ bestätigt der Hersteller die Ergebnisse sogenannter „nichtspezifischer Prüfungen“. Die Prüfergebnisse werden dabei an ähnlichen Erzeugnissen oder (siehe Abschnitt 2.1 der Norm) an Erzeugnissen, „die nach der gleichen Erzeugnis-Spezifikation und nach dem gleichen Verfahren hergestellt worden sind“, gewonnen. Ein solches Werkszeugnis enthält daher in der Regel lediglich statistische Aufzeichnungen des Herstellers und repräsentiert nicht die Werte des konkret gelieferten Erzeugnisses, um das es geht. Im Gegensatz zum Werkszeugnis 2.1 enthält das Werkszeugnis 2.2 also eine zusätzliche Bestätigung durch den Hersteller über die Durchführung von Prüfungen, jedoch ohne Angabe der Prüfungen, spezifischer Prüfergebnisse oder Prüfprotokolle.
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Abnahmeprüfzeugnis 3.1
In einem Abnahmeprüfzeugnis „3.1“ bescheinigt der unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers durch eine „spezifische Prüfung“ an den zu liefernden Erzeugnissen oder an Teilen davon (z.B. des Coils, aus dem Bleche geschnitten wurden), dass die in der Bestellung festgelegten Anforderungen (Merkmale, Festigkeiten etc.) erfüllt wurden. Quantifizierte Prüfergebnisse müssen im Zeugnis angegeben werden. Die Rückverfolgbarkeit etc. muss immer gewährleistet sein. Achtung: Aus dieser Bescheinigung kann keine Konformität für das gesamte Erzeugnis abgeleitet werden, sondern nur für die geprüften Merkmale!
Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 als Prüfbescheinigungen werden oft für Produkte verwendet, bei denen eine detaillierte Bestätigung der Konformität und der durchgeführten Prüfungen erforderlich ist, insbesondere in Branchen, in denen die Sicherheit und Qualität der Produkte von entscheidender Bedeutung sind, wie z.B. in der Luft- und Raumfahrt-, Automobil- und Öl- und Gasindustrie.
Abnahmeprüfzeugnis 3.2
Das Abnahmeprüfzeugnis „3.2“ entspricht inhaltlich in weiten Teilen dem Abnahmeprüfzeugnis „3.1“. Abweichend davon kann die Bescheinigung jedoch nur entweder durch den Hersteller zusammen mit einem vom Besteller beauftragten oder mit einem in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten erfolgen. In diesem Abnahmeprüfzeugnis müssen also stets zwei Personen die Ergebnisse der Prüfungen bestätigen. Abnahmeprüfzeugnisse 3.2 ermöglichen das höchste Maß an Sicherheit und Vertrauen.
Anforderungen an die Struktur und den Inhalt von Prüfbescheinigungen gem. DIN EN 10204
Die DIN EN 10204 definiert die Anforderungen und Struktur von Prüfbescheinigungen für metallische Werkstoffe. Hier sind die Hauptelemente:
1. Titel und Einleitung
Die Prüfbescheinigung beginnt normalerweise mit einem Titel, der den Inhalt und den Zweck der Bescheinigung angibt. Die Einleitung kann Informationen über den Hersteller, den Kunden, das Produkt und den Anlass der Prüfung enthalten.
2. Identifikation des Produkts
Die Prüfbescheinigung sollte das Produkt eindeutig identifizieren, indem es Informationen wie Produktbezeichnung, Spezifikationen, Materialnummern und Chargennummern angibt.
3. Art der Bescheinigung
Die Bescheinigung sollte deutlich machen, welche Art von Prüfbescheinigung gemäß der DIN EN 10204 vorliegt. Dies kann Typ 2.1, Typ 2.2, Typ 3.1 oder Typ 3.2 sein.
4. Ergebnisse der Prüfungen
Die Bescheinigung sollte die Ergebnisse aller durchgeführten Prüfungen enthalten, einschließlich chemischer Analysen, mechanischer Tests, zerstörungsfreier Prüfungen und anderer relevanter Prüfverfahren. Diese Ergebnisse sollten die gemessenen Werte sowie die akzeptierten Toleranzen und Spezifikationen umfassen.
5. Prüfberichte und Zertifikate
Die Bescheinigung kann Prüfberichte und Zertifikate enthalten, die von akkreditierten Prüflaboren oder Zertifizierungsstellen ausgestellt wurden. Diese Berichte und Zertifikate bestätigen die Durchführung bestimmter Prüfungen und die Konformität mit den geltenden Normen und Spezifikationen.
6. Unterschriften und Stempel
Die Bescheinigung sollte mit den Unterschriften und Stempeln autorisierter Vertreter des Herstellers oder der zertifizierenden Stelle versehen sein, um ihre Gültigkeit und Authentizität zu bestätigen.
7. Anhänge und Zusatzinformationen
Je nach den Anforderungen des Kunden oder den spezifischen Merkmalen des Produkts können der Bescheinigung Anhänge oder zusätzliche Informationen beigefügt sein, wie zum Beispiel Zeichnungen, Spezifikationen oder Herstellungsdetails.
Die Benennung von Abnahmebeauftragten
Nach den Angaben in dieser Tabelle ist in allen vier Fällen der Hersteller, als juristische Person, auch der Herausgeber bzw. Aussteller der Prüfbescheinigungen. Der Hersteller wird immer von natürlichen Personen vertreten, die zu solchen Rechtsgeschäften bevollmächtigt werden müssen (Ausnahme ist natürlich eine Personengesellschaft). Eine Bescheinigung nach DIN EN 10204 darf nur die Person unterschreiben, die über eine entsprechende Berechtigung verfügt. Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens sind dies zum Beispiel
- Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen.
- Handlungsbevollmächtigte, die in Vertretung oder im Auftrag unterzeichnen.
Für die Erklärung bzw. Bestätigung der Konformität in Hinsicht 2.1 und 2.2 muss diese Person keinen technischen Sachverstand besitzen. Geht es jedoch um die Bestätigung von Prüfergebnissen im Sinne von 3.1 und 3.2 muss eine kompetente (Erzeugnisse und Prüfverfahren) und unabhängige Person als Abnahmebauftragter bestellt werden:
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Abnahmebeauftragter des Herstellers
Diese Person darf in keiner Weise an der Erzeugung des zu bestätigenden Produkts unmittelbar verantwortlich beteiligt gewesen sein („unabhängig von der Fertigungsabteilung“). Falls es nicht möglich ist, eine Person außerhalb der Fertigung zu beauftragen, sollte die oberste Leitung in einer formellen Beauftragung festgelegen, dass die/der Abnahmebeauftragte in der Erledigung der Aufgaben und den Entscheidungen frei und unabhängig von anderen Einflüssen handeln kann und darf.
Abnahmebeauftragter des Bestellers
Diese Person kann Mitarbeiter des bestellenden Unternehmens selbst sein oder aber auch einer dritten Organisation angehören und z.B. per Dienstleistungsvertrag für den Besteller tätig werden.
Welche Vorteile bieten Prüfbescheinigungen?
Prüfbescheinigungen bieten viele verschiedene Vorteile, sowohl für für Unternehmen als auch für Kunden. Nachfolgend führen wir wesentliche Vorteile auf:
- Konformität mit Vorschriften und Qualitätssicherung: Prüfbescheinigungen stellen sicher, dass Produkte den festgelegten Anforderungen entsprechen und bestätigen, dass bestimmte Standards erfüllt sind. Dies hilft, die Qualität und Zuverlässigkeit der gelieferten Produkte sicherzustellen.
- Kundenvertrauen: Kunden verlassen sich auf die Prüfbescheinigung und darauf, dass die gekauften Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Dies stärkt das Vertrauen in das Unternehmen und fördert langfristige Kundenbeziehungen.
- Risikominderung: Eine Prüfbescheinigung hilft dabei, das Risiko von fehlerhaften oder unsicheren Produkten zu minimieren. Dies kann potenzielle Schäden oder Verluste für Kunden und Unternehmen reduzieren.
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die Prüfbescheinigungen für ihre Produkte vorweisen können, haben oft einen Wettbewerbsvorteil. Zertifikate und Bescheinigungen können als Marketinginstrumente genutzt werden, um die Qualität und Zuverlässigkeit der Produkte hervorzuheben.
- Globaler Handel: In vielen Branchen sind Prüfbescheinigungen erforderlich, um den internationalen Handel zu erleichtern. Sie stellen sicher, dass Produkte die erforderlichen Standards für den Import und Export erfüllen und erleichtern den Handel über Ländergrenzen hinweg.
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