In unserem Podcast Umwelt spricht unser Experte Jürgen Paeger über die unterschiedlichsten und aktuellsten Themen aus dem Umweltmanagement, über Rechtsfragen im Umweltschutz und stellt Entscheidungen aus dem Umweltrecht vor. Die Themen der einzelnen Episoden sind dabei breit gefächert. Sie behandeln unter anderem Fragen, Herausforderungen sowie Erkenntnisse zum Immissions- und Klimaschutz, zum Abfallrecht oder zu Genehmigungsverfahren für umweltrelevante Anlagen.
Die ISO 14001 ist eine internationale Norm für Umweltmanagementsysteme (kurz UMS) und legt die Anforderungen für ein Umweltmanagementsystem fest, mit dem Organisationen Umweltziele setzen, Umweltauswirkungen identifizieren und steuern sowie ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern können. Die ISO 14001 wurde vor dem Hintergrund wachsender globaler Umweltprobleme und einem zunehmenden Bewusstsein für Umweltaspekte in den 1990er Jahren entwickelt.
Als Umweltmanagementbeauftragter, kurz UMB genannt, gehören die Betreuung, Aufrechterhaltung sowie kontinuierliche Verbesserung des Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 zu Ihren wesentlichen Aufgaben. Zudem sind Sie gegebenenfalls an der Implementierung des Systems beteiligt. Als UMB fungieren Sie in den meisten Fällen als Stabsstelle zur obersten Leitung und sollen das Managementsystem zentral lenken. Sie sind der zentrale Ansprechpartner, sowohl intern sowie extern, wenn
Ihre Aufgabe als Umweltschutzbeauftragter bzw. Umweltbeauftragter ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und auch nicht durch Umweltmanagementsysteme bestimmt. Daher ist eine Benennung mit Bestimmung der zugehörigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten oftmals sehr sinnvoll. Die Aufgaben, Tätigkeiten und Befugnisse sind dabei sehr unterschiedlich und stark vom Unternehmen und deren Organisation abhängig. Die Aufgaben erstrecken sich dabei auf die Schwerpunkte Abfall, Gewässer- und Immissionsschutz. Aber ....
Eine ISO 14001 Zertifizierung ist der Nachweis, dass ein Unternehmen ein Umweltmanagementsystem gemäß den Normanforderungen führt. Sie basiert auf der Norm ISO 14001, die Unternehmen unterstützt, ein ihre Umweltprozesse zu strukturieren und zu verbessern, um den Umweltstandard erfolgreich umzusetzen und gleichzeitig die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten zu minimieren. Die ISO 14001 legt außerdem klare Anforderungen an Organisationen fest, wie sie Umweltaspekte in ihre Geschäftsprozesse integrieren und umweltrechtliche Anforderungen erfüllen können. Mit der ISO 14001 Zertifizierung weisen Unternehmen nach, dass sie die Umweltrichtlinien der Norm vollständig umgesetzt haben. Dies signalisiert sowohl Kunden als auch Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit, dass das Umweltmanagementsystem im Betrieb effektiv und regelkonform arbeitet.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie die Umweltaspekte im Unternehmen ermitteln können. Als Umweltmanagementbeauftragter (UMB) in einem mittelständigen Unternehmen kämpfe ich an vielen Fronten. Einerseits erwartet die oberste Leitung stets , dass die Zertifizierung unseres Umweltmanagementsystems gemäß der ISO 14001 immer problemlos und ohne Abweichungen erfolgt. Andererseits habe ich, wenn ich ehrlich bin, oftmals ein schlechtes Bauchgefühl vor den Zertifizierungsaudits, da ich aufgrund meines chronischen Zeitmangels leider zumeist erst kurz vor dem Zertifizierungsaudit die wichtigen Forderungen der Norm und damit die Erwartungshaltung der Zertifizierer erfüllen kann, so dass es meist einige Wochen vor der Zertifizierung stressig wird.
Mit der Ökobilanz werden Umweltauswirkungen von Produkten während des gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet. Unter Betrachtung der Ökobilanz (auch Produktlebenszyklus oder engl. Life Cycle Assessment (LCA) genannt) fordert die Umweltmanagement Norm ISO 14001 im Anwendungsbereich (Kapitel 1, Abs. 3) die Bestimmung von Umweltaspekten. Die Norm setzt den Produktlebenszyklus in Verbindung mit eventuellen Umweltbelastungen in Verbindung. Die Erstellung einer Ökobilanz ist im Bereich der Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte gemäß der Umweltmanagement Norm nicht direkt gefordert. Durch die Aufstellung einer Ökobilanz nach oder in Anlehnung an die DIN EN ISO 14044, ist jedoch eine deutliche Verbesserung der Umweltleistung durch bessere Identifizierung umweltbezogener Risiken und Gefahren möglich.
Unternehmen können ihre Umweltleistung mithilfe von Umwelt Kennzahlen und auf Basis der ISO 14031 zur Umweltleistungsbewertung ermitteln. Kennzahlen sind im Rahmen eines Umweltmanagementsystems wichtige Indikatoren dafür, ob die geplanten Umweltziele und Umweltprogramme effektiv sind und ob die Beschaffenheit oder der Status von Betriebsabläufen, des Managements oder Zuständen zielführend ist. Die DIN EN ISO 14031 – und auch die EMAS – bietet mit der Umweltleistungsbewertung einen Prozess, welcher es dem Unternehmen ermöglicht, durch Einführung von Schlüsselleistungskennzahlen ihre Umweltleistung darzustellen. Die ermittelten Zahlen müssen auf verlässliche sowie überprüfbare Informationen basieren. Die Bewertung der Umweltleistung (engl.: Environmental Performance) lässt sich auf große und kleine Unternehmen anwenden und bietet somit die optimale Grundlage in einem Umweltmanagementsystem.
Betriebsbeauftragte im Unternehmen sind für die betriebliche Eigenüberwachung zuständig und haben spezielle Aufgaben, Rechte und Pflichten. Sie wurden durch die Gesetzgeber geschaffen, ergänzen die behördliche Fremdüberwachung und sorgen für die Einhaltung von Forderungen in vielen unterschiedlichen Gebieten und Ausrichtungen. Dazu gehörten vor allem der Umweltschutz sowie die Bereiche Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfall, Arbeitssicherheit und Gefahrgut. Grundsätzlich muss zwischen gesetzlich geforderten und intern benannten Beauftragten unterschieden werden. Die vorbeugende Gefahrenabwehr sowie die Risiko- und Gefahrenreduktion stehen dabei für die jeweilige Organisation und deren gesetzlichen Vertreter im Vordergrund. Weshalb Betriebsbeauftragte erforderlich sind und welche typischen Aufgaben, Rechte und Pflichten sich für sie ergeben, ist oftmals der Leitung und auch den Betriebsbeauftragten nicht immer allumfänglich bekannt. Im Folgenden beantworten wir Ihnen einige grundsätzlichen Fragen rund um Betriebsbeauftragte im Unternehmen.
Wenn Sie bereits über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 verfügen, implementieren Sie doch zusätzlich die ISO 14001 Umweltmanagement in ein integriertes Managementsystem. Es wird zwar kein Unternehmen per Gesetz gezwungen, ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach ISO 14001 einzuführen, geschweige denn dieses extern zertifizieren zu lassen. Also könnte man davon ausgehen, dass die Unternehmen mit einem zertifizierten UMS sich freiwillig dafür entschieden haben. Natürlich ist dies nur eine Seite der Medaille. Einige interessierte Parteien, wie zum Beispiel Kunden, Branchenverbände, aber auch die allgemeine Öffentlichkeit übt zunehmend Druck auf andere Wirtschaftsbeteiligte aus, Umweltaspekte stärker zu berücksichtigen. Öffentliche Auftraggeber nennen in ihren Ausschreibungen immer häufiger eine Zertifizierung nach ISO 14001 als Voraussetzung einer Auftragsvergabe. Zudem müssen sich Unternehmen seit der EU-CSR-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung generell mit dem Thema Umwelt und Nachhaltigkeit beschäftigen.
Im Februar 2024 ist ein „Amendment“ zur ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001 erschienen. Das Amendment enthält Änderungen in Bezug auf den Klimawandel bzw. Klimaschutz. Ein ISO-Amendment ändert den Inhalt einer Norm. Die Amendments fordern, dass Unternehmen bei der Kontextbetrachtung prüfen müssen, ob der Klimawandel für das jeweilige Managementsystem ein relevantes Thema ist. Als neue Anmerkung im Unterabschnitt 4.2 wird darauf hingewiesen, dass relevante interessierte Parteien Anforderungen bezüglich des Klimawandels haben können. Da die mit relevanten Themen und den Anforderungen interessierter Parteien verbundenen Risiken und Chancen im Managementsystem zu berücksichtigen sind, haben diese Änderungen potenziell weitere Folgen, die wir in diesem Beitrag betrachten wollen.
Die AwSV regelt den sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in deutschen Anlagen, um Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen. Die AwSV steht für "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen". Es handelt sich dabei um eine deutsche Rechtsverordnung, welche den Umgang mit Anlagen, die wassergefährdende Stoffe verwenden, lagern oder herstellen, regelt. Sie dient dem Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen durch wassergefährdende Stoffe.