Ökodesign trägt dazu bei, die Umweltauswirkungen eines Produktes zu reduzieren. Die ISO 14006 dient dabei als Leitfaden. Zentrale Elemente eines Umweltmanagementsystems sind die Ermittlung der Umweltaspekte, die die Organisation steuern und beeinflussen kann, sowie die Bestimmung der bedeutenden Umweltaspekte. Diese sind nämlich der zentrale Ansatzpunkt für das Umweltmanagement. Für den Umgang mit den bedeutenden Umweltaspekten sind z.B. Maßnahmen festzulegen, die den Kern der betrieblichen Planung und Steuerung bilden. Bei der Ermittlung der Umweltaspekte sind auch Produkte und Dienstleistungen der Organisation zu berücksichtigen. Mit der Revision der ISO 14001 im Jahr 2015 hat bei der Bestimmung der Umweltaspekte auch die Berücksichtigung des Lebensweges Einzug in die Norm gefunden. So ist dieser Punkt auch wieder stärker in den Fokus der Zertifizierungsauditoren gerückt . Grund genug, ihn einmal näher zu betrachten.
Was ist Ökodesign?
Ökodesign (oder ökologisches Design / umweltorientiertes Design) bezieht sich auf den Prozess der Gestaltung von Produkten, Dienstleistungen, Gebäuden oder Prozessen. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen von Produkten zu minimieren. Sie sollen so gestaltet werden, dass sie während ihrer gesamten Lebensdauer möglichst effizient genutzt werden und am Ende des Lebenszyklus möglichst leicht recycelt oder wiederverwendet werden können.
Das Konzept umfasst verschiedene Aspekte. Dazu gehören z.B. die umweltgerechte Wahl von Materialien, die Energieeffizienz, die Minimierung von Abfall und Emissionen, die Langlebigkeit der Produkte und die Wiederverwendbarkeit von Komponenten. Es kann auf verschiedene Arten umgesetzt werden, z.B. durch die Verwendung von erneuerbaren Materialien oder die Integration von Energiesparfunktionen in Geräte. Es ist zudem ein wichtiger Ansatz zur Reduzierung der Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen. Wenn Produkte so gestaltet werden, dass sie weniger Energie verbrauchen, länger halten und am Ende des Lebenszyklus leicht recycelt werden können, kann dies dazu beitragen, den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung zu reduzieren.
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Die Vorgaben der europäischen Gemeinschaft
Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ist eine europäische Richtlinie. Sie zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu reduzieren, indem sie umweltfreundliche Mindestanforderungen an diese Produkte stellt. Dazu gehören z.B. die Energieeffizienz, Lärmbelastung, Wasser- und Materialverbrauch. Die Ökodesign-Richtlinie wurde im Jahr 2005 von der Europäischen Kommission verabschiedet und seitdem mehrmals aktualisiert. Sie gilt für eine breite Palette von Produktgruppen, einschließlich Haushaltsgeräten, Beleuchtung, Heiz- und Kühlsystemen, Computerservern und vielem mehr. Die Europäische Kommission spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie. Sie ist für die Ausarbeitung der Mindestanforderungen für Produkte in der EG verantwortlich, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Die Kommission arbeitet außerdem mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen, um sicherzustellen, dass die Verordnung in allen Ländern der EG einheitlich umgesetzt wird.
Die Richtlinie legt auch Ökodesign-Anforderungen für die Kennzeichnung von Produkten fest, um Verbrauchern Informationen über die Energieeffizienz und Umweltauswirkungen der Produkte zur Verfügung zu stellen. Diese Energieverbrauchskennzeichnung soll Verbrauchern helfen, informierte und nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen und zur Förderung von umweltfreundlichen Produkten beitragen.
Die Richtlinie ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von umweltfreundlichen Produkten und zur Reduzierung der Umweltauswirkungen von Produkten in Europa. Die Umsetzung der Richtlinie trägt dazu bei, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Umweltverschmutzung zu verringern und Ressourcen effizienter zu nutzen. Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) setzt die europäische Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG in deutsches Recht um.
Die Ökodesign-Verordnung
Am 30. März 2022 wurde die Ökodesign-Verordnung vorgeschlagen, die einen zentralen Bestandteil des Kommissionsansatzes für umweltfreundlichere und kreislauforientierte Produkte darstellt. Der Vorschlag stützt sich auf die aktuelle Ökodesign-Richtlinie, die derzeit nur für energieverbrauchsrelevante Produkte gilt.
Mit dem Ziel, die Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und andere Nachhaltigkeitsaspekte erheblich zu verbessern, wurde ein Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produktgruppen vorgeschlagen. Die neue Verordnung legt Leistungs- und Informationsanforderungen für fast alle Produktkategorien am EU-Markt fest, mit Ausnahme von Lebens- und Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Für Produktgruppen mit ausreichend gemeinsamen Merkmalen sieht der Rahmen auch horizontale Vorschriften vor, um eine einheitlichere und effektivere Umsetzung der Ökodesign-Anforderungen zu gewährleisten. Die vorgeschlagene Ökodesign-Verordnung ist somit ein wichtiger Schritt hin zu nachhaltigeren Produkten und einem nachhaltigeren Wirtschaftssystem.
Was sagt die ISO 14001 zur Umsetzung des Ökodesigns?
In der ISO 14001 sind einige Ökodesign-Anforderungen enthalten. In 8.1 a)sind angemessene Steuerungsmaßnahmen und Richtlinien für den Entwicklungsprozess gefordert. Der Fokus liegt dabei auf der Betrachtung der Umweltanforderungen der Organisation beim Entwicklungsprozess für Produktgruppen oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung jedes Lebenswegabschnitts. Hierzu gab es seit 2011 den Leitfaden ISO 14006. Er beschäftigt sich mit der Einbeziehung umweltverträglicher Produktgestaltung in das UMS und erhielt im Jahr 2020 eine vollständig Überarbeitung.
Die DIN EN ISO 14006 „Umweltmanagementsysteme – Leitlinien zur Einbeziehung umweltverträglicher Produktgestaltung“ nennt u.a. folgende Gründe für die Umsetzung des „Ökodesigns“:
- zunehmende Besorgnis über Umweltschäden (Klimawandel, Ressourcenverbrauch, Verlust der biologischen Vielfalt, Verschmutzung)
- Erkennen von Geschäftsmöglichkeiten im Zusammenhang von Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft (Strategien zur Senkung des Kohlenstoffeinsatzes usw.)
- Vermeiden der Verlagerung von Umweltauswirkungen
Ökodesign im Leitfaden ISO 14006
Der Leitfaden gibt Empfehlungen, die die Einbindung des „Ökodesigns“ in ein UMS (und/oder ggf. anderer Managementsysteme) unterstützen sollen. Dabei folgt er dem Aufbau der ISO 14001. Er enthält aber einen zusätzlichen Abschnitt 11 „Tätigkeiten des Ökodesigns bei Design und Entwicklung“ und drei informative Anhänge.
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Abschnitt 4: Kontext der Organisation
Die Entwicklung von Produkten wird u.a. von Markttrends (externes Thema) beeinflusst. Wenn in diesem Zusammenhang z.B. über Materialsubstitution nachgedacht wird, ist es hilfreich, die gesamte Wertschöpfungskette bzw. den gesamten Lebensweg im Blick zu haben, um Umweltprobleme nicht nur zu verschieben. Umweltthemen während des Lebensweges können ggf. auch interessierte Parteien interessieren, ggf. gibt es hierzu auch rechtliche Anforderungen (Lieferkettengesetz usw.). Umgekehrt kann es natürlich auch Widersprüche zwischen z.B. Kundenanforderungen und Umweltanforderungen geben, die von der Organisation abzuwägen sind. Damit sich eine Organisation mit solchen Fragen überhaupt auseinandersetzt, sollten Design und Entwicklung von Produkten auf jeden Fall in den Anwendungsbereich des UMS einbezogen werden. Weitere Geschäftsprozesse, die mit dem Ökodesign zu tun haben, sind z.B. Marketing, Forschung und Entwicklung, Beschaffung. Die Anforderungen können auch Externe (z.B. Lieferanten, Berater, Entsorger) betreffen.
Abschnitt 5: Führung
Die Ausrichtung eines UMS bestimmt wesentlich die oberste Leitung. Daher sollte diese für die Planung und Umsetzung von Ökodesign-Strategien sorgen und dabei die Phasen des Lebenswegs berücksichtigen. Diese Strategien sollten auch bei den Ressourcen für das UMS Berücksichtigung finden (z.B. durch notwendige Schulungen). Gerade die Möglichkeit, Umweltherausforderungen in neue Geschäftsmodelle oder Produkte umzuwandeln, ist eine strategische Herausforderung, der sich die oberste Leistung stellen sollte. Dazu gehören etwa die Beobachtung von Änderungen in den externen Bedingungen, wie technischer Fortschritt oder [Umwelt-]Risiken in der Lieferkette usw., aber auch die strategische Produktplanung.
Die strategische Planung des Ökodesigns könnte z.B. auch in die Managementbewertung eingefügt werden. Entsprechend könnte die oberste Leitung das Thema auch in die Umweltpolitik aufnehmen. Dies ist möglich z.B. mit einer Verpflichtung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen und anderer Anforderungen auch in Bezug auf die Umweltaspekte der Produkte der Organisation oder zur fortlaufenden Verbesserung der Umweltleistung der Produkte und/oder einer Verpflichtung zur Vermeidung von Verlagerung von nachteiligen Umweltauswirkungen auf andere Phasen des Lebensweges. Aus dem Ökodesign resultieren neue Aufgaben, die man bei der Zuweisung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen berücksichtigen muss, etwa bei den für Design und Entwicklung oder Beschaffung zuständigen Personen, aber z.B. auch für die Auditoren von Lieferanten.
Abschnitt 6: Planung
Auch bei der Ermittlung von Risiken und Chancen spielt Ökodesign eine Rolle. Zum einen ist dies ein Weg, Risiken und Chancen zu steuern. So können etwa Materialien, bei denen höhere Kosten infolge von Umweltauflagen drohen, durch andere Materialien ersetzt werden. Zum anderen muss man Risiken und Chancen des Ökodesigns selbst berücksichtigen, wie z.B. die oben bereits erwähnten Kundenanforderungen, die einer umweltfreundlichen Produktgestaltung entgegenwirken.
Bei der Ermittlung der Umweltaspekte muss man den Lebensweg von Produkten und Dienstleistungen ohnehin nach ISO 14001 berücksichtigen. Bei der Ermittlung rechtlicher Verpflichtungen und anderer Anforderungen sowie bei der Betrachtung von Risiken und Chancen sollte man aus Sicht des Ökodesigns produktbezogene Rechtsvorschriften, Kundentrends und -erwartungen, mögliche zukünftige rechtliche Anforderungen und mögliche künftige Selbstverpflichtungen der Branche etc. einbeziehen. Auch die Ausrichtung der Umweltziele auf eine Verbesserung der Umweltleistung von Produkten ist möglich, z.B. durch Ersetzen von kritischen Rohstoffen, Senkung des Energieverbrauchs in der Nutzungsphase usw.
Abschnitt 7: Unterstützung
Eine Berücksichtigung des Ökodesigns sollte auch bei der Bestimmung der benötigten Ressourcen und der erforderlichen Kompetenzen erfolgen. Wer für Design und Entwicklung verantwortlich ist, sollte Bewusstsein und Wissen über Umweltaspekte und Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg von Produkten haben und Zugang zu Verfahren und Instrumenten zur Bewertung von Umweltaspekten und Fähigkeiten zu deren Anwendung besitzen. Diese Personen sollten auch wissen, mit welchen Maßnahmen man negative Umweltauswirkungen reduzieren kann (siehe auch Abschnitt 11). Das Thema sollte ebenso bei den Aktivitäten zur Bewusstseinsbildung und bei der Kommunikation berücksichtig werden, z.B. durch Bereitstellung von Informationen von Inputs und Outputs über den gesamten Lebensweg von Produkten.
Abschnitt 8: Betriebliche Planung und Steuerung
Das nachhaltige Ökodesign sollte systematisch in Design und Entwicklung eingebunden und Verfahren sowie Anforderungen ggf. auch an externe Anbieter kommuniziert werden. So gehören umweltbezogene Anforderungen zu den Inputs, die bei Design und Entwicklung – ggf. nach Entscheidung über widersprüchliche Anforderungen – zu berücksichtigen sind. Bei Design- und Entwicklungsbewertungen sollte geprüft werden, dass keine Umweltauswirkungen in andere Phasen des Lebensweges verschoben wurden. Die Einhaltung der Umweltanforderungen sollte bei der Prüfung der Design- und Entwicklungsergebnisse berücksichtigt werden. Informationen aus dem Designprozess können auch für interessierte Kreise (Nutzer: Hinweise zur umweltfreundlichen Nutzung; Recyclingunternehmen usw.) relevant sein. Ggf. sollten auch Erkenntnisse aus umweltbezogenen Notlagen, z.B. Produktrückruf wegen Austritt von Öl, in den Entwicklungsprozess einfließen.
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Abschnitt 9: Bewertung der Leistung
Fortschritte bei der Umweltleistung von Produkten kann man z.B. mit passenden Umweltleistungskennzahlen überwachen. Die Prüfung des Ökodesigns sollte auch in das Auditprogramm und damit die internen Audits aufgenommen werden. Ebenso sollte die Managementbewertung die Möglichkeiten zu dessen Verbesserung behandeln (siehe auch Abschnitt 5).
Abschnitt 10: Verbesserung
Die Nichterfüllung von Anforderungen an das Ökodesign, der rechtlichen Anforderungen an Produkte und der Ziele sollten als Nichtkonformitäten gesehen und, wie in 10.2 der ISO 14001 gefordert, behandelt werden. Es sollte eine Bewertung und ggf. Nutzung von erkannten Chancen zur Verbesserung des Ökodesigns stattfinden.
Abschnitt 11: Tätigkeiten des Ökodesigns bei Design und Entwicklung
Das umweltorientierte Design sollte man auch bei der Verbesserung bestehender Produkte und der Entwicklung neuer Produkte berücksichtigen – von der Ermittlung von Anforderungen über die Konzeptentwicklung bis zur Auswahl von Produktkonzepten. Dafür müssen die verantwortlichen Personen sowohl die Konzepte des Lebenszyklusdenkens als auch der produktbezogenen Umweltanforderungen verstehen. Sie müssen daher über Kenntnisse von zentralen Umweltauswirkungen verfügen und wissen, wo diese im Lebensweg auftreten. Es sollten grundsätzlich alle Umweltaspekte berücksichtigt werden. Welche konkret bei Design und Entwicklung eines Produktes relevant sind, sollte in einem Plan festgelegt werden, der bei Design und Entwicklung umgesetzt, regelmäßig bewertet und ggf. fortlaufend verbessert wird.
Für weitere Leitlinien zur Anwendung des Ökodesigns verweist die ISO 14006 auf die IEC 62430 „Environmentally conscious design [ECD]“, die noch nicht in deutscher Fassung vorliegt.
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Die Bedeutung von Produkten und Dienstleistungen für das Ökodesign
Die Anforderung, Produkte und Dienstleistungen bei der Ermittlung der Umweltaspekte zu berücksichtigen, steht zwar schon länger in der ISO 14001, ist praktisch aber von vielen zertifizierten Organisationen und auch von vielen Zertifizierungsauditoren ebenso lange ignoriert worden. Dabei gibt es gute Gründe, sich auch mit deren Umweltaspekten zu beschäftigten und – sofern sie von der Organisation gesteuert oder beeinflusst werden können – diese auch im Umweltmanagementsystem (UMS) zu berücksichtigen. In manchen Fällen kann damit der Umwelt mehr Gutes getan werden als mit der Steuerung der Umweltaspekte der eigenen Tätigkeiten.
Die EMAS-Verordnung hat dieses übrigens schon länger erkannt. Hier war bei der Umweltprüfung, in deren Rahmen die Umweltaspekte ermittelt werden, immer schon zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten unterschieden worden. Indirekte Umweltaspekte sind solche, die das „Ergebnis der Interaktion einer Organisation mit Dritten [ist] und in angemessenem Maße von einer Organisation beeinflusst werden“ können. Der Anhang I der EMAS-VO, der Anforderungen an die Umweltprüfung enthält, führt ausdrücklich die umweltgerechte Zusammensetzung des Produktangebots, Auswahl und Zusammensetzung von Dienstleistungen, Kreditvergabe und Versicherungsdienstleistungen sowie Aspekte des Lebenswegs von Produkten und Dienstleistungen … (von der Rohstoffgewinnung bis zur endgültigen Beseitigung) auf.
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