Weiterbildung in Niedersachsen
Die Förderung Ihrer Weiterbildung in Niedersachsen erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Weiterbildungskosten (nicht für anderweitige Kosten, wie z.B. Reise, Unterkunft oder Verpflegung). Gefördert werden individuelle Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 50 %, im Wert von mindestens 1.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen. Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen. Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Höhe der Personalausgaben / Freistellung ab. Eine Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird.
Weitere Informationen und Antrag auf die Bildungsprämie
Ausführliche sowie aktuellste Informationen zu Ihrer Bildungsprämie finden Sie auf den Seiten der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank unter www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/
Ihre Voraussetzungen
Finden Sie hier die Voraussetzungen, um die Bildungsprämie zu erhalten:
- Sie sind Beschäftigter in einem Unternehmen in Niedersachsen oder
- Sie sind Betriebsinhaber eines Kleinunternehmens in Niedersachsen mit maximal 50 Mitarbeitern
Ihr Vorgehen
So gehen Sie vor, wenn Sie die Bildungsprämie bzw. den Prämiengutschein erhalten möchten:
- Sie entscheiden sich für Ihr Wunschseminar bei der VOREST AG
- Sie wenden sich an das Kundenportal der NBank und stellen einen Antrag für Ihre Förderung. Die Antragstellung muss schriftlich und elektronisch über das Kundenportal mindestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen.
- Nach Gewährung der Förderung schicken Sie uns die Bestätigung parallel zu Ihrer Anmeldung im Original per Post zu.
Das war es auch schon. Den Rest erledigen wir.
VOREST AG |