QualiScheck Rheinland-Pfalz

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Es werden 50 % der Weiterbildungskosten bezuschusst – dies betrifft jedoch nur die Schulungs- und Prüfungskosten, keine anderweitigen Kosten, wie bspw. Reise, Übernachtung oder Verpflegung. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 EUR pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr.

Weitere Informationen und Antrag auf den QualiScheck Rheinland-Pfalz

Ausführliche sowie aktuellste Informationen zum QualiScheck Rheinland-Pfalz finden Sie unter www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck

Ihre Voraussetzungen

Finden Sie hier die Voraussetzungen, um den QualiScheck Rheinland-Pfalz zu erhalten:

  • Sie sind abhängig Beschäftigte/r, haben Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland Pfalz
  • Betragen die Kosten der Weiterbildung weniger als 1.000 EUR, müssen Sie haben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) haben. Mit einem geringeren Einkommen können Sie alternativ die Bildungsprämie (www.bildungspraemie.info) beantragen
  • Pro Person und Kalenderjahr kann maximal ein QualiScheck ausgestellt werden.
  • Sie haben sich noch zu keiner Weiterbildungsmaßnahme angemeldet (zuerst muss der QualiScheck beantragt werden).

Ihr Vorgehen

So gehen Sie vor, wenn Sie den QualiScheck Rheinland-Pfalz erhalten möchten:

Schritt 1: Qualischeck beantragen

  • Ihr Antrag muss spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegangen sein. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des QualiSchecks zulässig.
  • Sie erhalten nach Prüfung den QualiScheck und einen Erstattungsantrag. Jetzt können Sie sich mit dem QualiScheck für Ihre Weiterbildung bei uns anmelden (bitte senden Sie uns das Original parallel zu Ihrer Anmeldung mit).

Schritt 2: Weiterbildung durchführen

  • Besuchen Sie die Weiterbildung bei uns.
  • Bitte heben Sie den Erstattungsantrag, in den Ihre Daten bereits eingesetzt worden sind, bis zum Abschluss der Weiterbildung auf.

Schritt 3: Förderung erhalten

  • Nachdem Sie die Weiterbildung absolviert und in voller Höhe bezahlt haben, bestätigen wir auf der Rückseite des QualiSchecks Ihre Teilnahme und den Zahlungseingang. Unterschreiben Sie den Erstattungsantrag und senden diesen innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss der Weiterbildung an die eingedruckte Adresse.
  • Nach abschließender Prüfung wird der Förderbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Ansprechpartner

    VOREST AG
    Sie haben Fragen?
    Ihr Ansprechpartner: Sevil Kaya

    Telefon: 07231/922391-33
    E-Mail: skaya@vorest-ag.de