Weiterbildungsscheck Sachsen
Für Weiterbildungsmaßnahmen kann mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen eine Förderung der Weiterbildungskosten von bis zu 50 % bzw. 80 % (je nach Zielgruppe) erfolgen. Der Weiterbildungsscheck richtet sich an alle, die sich beruflich oder betrieblich weiterbilden möchten. Hierzu zählen Beschäftigte, Auszubildende, Berufsfachschulung (ab 18 Jahren), arbeitslose Nichtleistungsempfänger, Wiedereinsteigende oder Berufsrückkehrer.
Weitere Informationen und Antrag auf den Weiterbildungsscheck Sachsen
Ausführliche sowie aktuellste Informationen zum Weiterbildungsscheck Sachsen finden Sie hier.
Ihre Voraussetzungen
Finden Sie hier die Voraussetzungen, um den Weiterbildungscheck Sachsen für Ihre individuell berufsbezogene Weiterbildung zu erhalten:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen.
- Sie haben einen erhöhten Förderbedarf
- Sie befinden sich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis und haben ein regelmäßiges Bruttoeinkommen von bis zu 3.300 EUR
Ihr Vorgehen
So gehen Sie vor, wenn Sie Weiterbildungscheck Sachsen für Ihre individuell berufsbezogene Weiterbildung erhalten möchten:
- Sie entscheiden sich für Ihr Wunschseminar bei der VOREST AG.
- Sie reichen den Antrag zur Förderung inkl. aller Unterlagen bei der Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) ein. Den Antrag finden Sie hier.
- Sobald die SAB die Förderung bestätigt und Ihnen den Weiterbildungsscheck zugesagt hat, können Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie den Zahlungsnachweis bei der SAB ein und erhalten den Förderbetrag.
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