Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist eine Person, die bestimmte elektrische Arbeiten im Unternehmen ausführen darf, obwohl sie keine vollständig ausgebildete Elektrofachkraft ist. Diese Tätigkeiten sind genau definiert und werden in einer Arbeitsanweisung festgehalten. Sie beschränken sich auf wiederkehrende, klar abgegrenzte Aufgaben. Dazu gehören Tätigkeiten wie das Anschließen elektrischer Geräte, der Austausch von Sicherungen, kleinere Wartungsarbeiten oder die Fehlersuche an festgelegten Anlagen. Voraussetzung ist, dass diese Arbeiten im Rahmen der betrieblichen Vorgaben und unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen erfolgen.
Die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) spielt eine wichtige Rolle bei Gewährleistung der Sicherheit von elektrischer Anlagen. Diese qualifizierten Fachleute verfügen über das Wissen und die Fähigkeiten, um in verschiedenen Bereichen der Elektrotechnik tätig zu sein, sei es in der Industrie, im Bauwesen, im Energiesektor oder in privaten Haushalten. Die Anforderungen an elektrotechnisch unterwiesene Personen können von Land zu Land und von Branche zu Branche unterschiedlich sein.
Elektrischer Strom führt zu elektrischen Gefährdungen durch Stromschlag oder durch Störlichtbogeneinwirkung. Er ist dabei eine allgegenwärtige Energieform, deren Bedeutung im Zuge der Automatisierung und Informatisierung zugenommen hat. Technologiewechsel – Stichwort z.B. Elektromobilität – führen dazu, dass sich immer neue Branchen mit dem Thema auseinandersetzen müssen, denn der Umgang mit Strom ist auch mit – im schlimmsten Fall tödlichen – Gefahren verbunden.